Ebersburg LK Fulda
Plakatiergenehmigung Details ![]() | |
Bundesland | Hessen |
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Kommune | Fulda |
Kommunenkontakt | Thomas Krug |
Piratenkontakt | Pascal Schneider pascal.schneider@piratenpartei-hessen.de |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 01. Jul. 2013 |
Ende | 25. Sep. 2013 |
Typen | Hohlkammer, Hartfaser |
Maximalanzahl | |
Bemerkung | - Plakate dürfen nicht an Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung befestigt werden. - Soweit überörtliche Straßen wie - Kreisstraßen, bezeichnet mit "K" und zwei Ziffern z.B. K 66, - Landesstraßen, bezeichnet mit "L" und vier Ziffern z. B. L 3458 oder - Bundesstraßen, bezeichnet mit "B" und bis zu drei Ziffern z.B. B 279 betroffen sind, ist die zuständige Straßenmeisterei in 36129 Gersfeld, Schachener Str. 10, per Fax: 06654/960020 zu informieren. Plakate, die ohne Zustimmung der Straßenmeisterei im Bereich überörtlicher Straßen aufgestellt werden, können von der Straßenmeisterei kostenpflichtig entsorgt werden. - Die Plakate dürfen die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten nicht beeinträchtigen. Sie sind gegen Wind und Sturm zu sichern. - Im Ortsteil Weyhers dürfen die ohnehin sehr schwierigen Sichtverhältnisse an den Ecken L 3258 (Burgstraße)/Rhönstraße bzw. Marienstraße/Burgstraße nicht beeinträchtigt und Plakate nicht im Blumenbeet vor der Bäckerei verankert werden. Gleiches gilt für die Rasenfläche vor dem Rundbogen an der Ecke Fuldaer Str./Bergstraße. Wird eine Verkehrsgefährdung oder ein Verstoß gegen die o. a. Auflagen festgestellt, werden die Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt. |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 19. Feb. 2025 |
Eintrag erfolgt durch | Passchn |