Ebersburg LK Fulda

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Hessen
Kommune Fulda
Kommunenkontakt

Thomas Krug
URIs der Form „06656/982-27“ sind nicht zulässig.Tel: 06656/982-27
URIs der Form „06656/982-26“ sind nicht zulässig.Fax: 06656/982-26
Schulstraße 3 36157 Ebersburg ThomasKrug@ebersburg.de
ebersburg.de

Piratenkontakt

Pascal Schneider pascal.schneider@piratenpartei-hessen.de

Genehmigungsdetails
Beginn 01. Jul. 2013
Ende 25. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Hartfaser
Maximalanzahl
Bemerkung

- Plakate dürfen nicht an Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung befestigt werden. - Soweit überörtliche Straßen wie - Kreisstraßen, bezeichnet mit "K" und zwei Ziffern z.B. K 66, - Landesstraßen, bezeichnet mit "L" und vier Ziffern z. B. L 3458

       oder

- Bundesstraßen, bezeichnet mit "B" und bis zu drei Ziffern z.B. B 279

       betroffen sind, ist die zuständige Straßenmeisterei in 36129  Gersfeld, Schachener Str. 10, per Fax: 06654/960020 zu informieren.
       Plakate, die ohne Zustimmung der Straßenmeisterei im Bereich überörtlicher Straßen aufgestellt werden, können von der Straßenmeisterei kostenpflichtig entsorgt werden.

- Die Plakate dürfen die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten nicht beeinträchtigen. Sie sind gegen Wind und Sturm zu sichern. - Im Ortsteil Weyhers dürfen die ohnehin sehr schwierigen Sichtverhältnisse an den Ecken L 3258 (Burgstraße)/Rhönstraße bzw. Marienstraße/Burgstraße nicht beeinträchtigt und Plakate nicht im Blumenbeet vor der Bäckerei verankert werden. Gleiches gilt für die Rasenfläche vor dem Rundbogen an der Ecke Fuldaer Str./Bergstraße.

       Wird eine Verkehrsgefährdung oder ein Verstoß gegen die o. a. Auflagen festgestellt, werden die Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt.
Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 19. Feb. 2025
Eintrag erfolgt durch Passchn