Diskussion:Wolfsburg/Satzungsentwurf

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Hier jeweils die neue und orginale Form übereinander.

Ich habe folgende Änderungen in dieser Fassung eingearbeitet:

Legende:

  • diesen Text habe ich nicht übernommen,
  • diesen Text habe ich überarbeitet,
  • dieser Text ist 1:1 übernommen, wir sollten jedoch noch darüber reden.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Lehnt der Stadtvorstand einen Aufnahmeantrag ab, so hat die Bewerberin / der Bewerber das Recht binnen 2 Wochen nach Zugang der Ablehnung Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Wird Einspruch eingelegt, entscheidet der Landesvorstand über den Antrag.

Lehnt der Kreisvorstand einen Aufnahmeantrag ab, so hat die Bewerberin / der Bewerber das Recht binnen 14 Tagen ab Zugang des Einspruchs gegen die Ablehnung einzulegen. Wird Einspruch eingelegt, entscheidet der Landesvorstand über den Antrag.

Schlecht verständlicher Text.


§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung des Stadtverbandes dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Stadtverbandes notwendig.

Gibt es bei einem Stadtverband noch weitere Untergliederungen? Wenn nein würde ich den Satz löschen.


Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Hat ein Pirat ein Amt oder eine Funktion inne, so hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.

Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich).

Das muss hier nicht stehen. Das steht im nächsten Absatz schon klar beschrieben.

Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.

Kosmetische Änderung. Inhaltlich aber gleich.


§ 10 Gliederung

Der Stadtverband Wolfsburger PIRATEN gliedert sich in Ortsverbände mit jeweils mindestens drei Mitgliedern.

Hier die gleiche Fragestellung wie bei § 4 Abs. 5.


§ 23 Ausschluss eines PIRATEN und Auflösung des Ortsverbandes auf Basis eines Mitgliederbegehrens

- Der Orts-/Stadtverband ist mit einem vollstreckbaren Mitgliederbegehren mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

- Gegen den Auflösungsbeschluss durch eine Mitgliederversammlung hat ein erfolgreiches Mitgliederbegehren eine 14 tägige blockierende/aufschiebende Wirkung.

Ich bin der Meinung, daß das nicht umsetzbar ist. In dem Moment, in dem der Beschluß gefällt wurde den SV aufzulösen, ist dieser auch nicht mehr beschlußfähig also kann er auch nicht beschließen den Beschluß zurückzunehmen. Dementsprechend kann man da nicht einfach im Nachgang hingehen und den SV einfach wieder aktivieren. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Das Vermögen und der Inventar des Ortsverbandes wird nach den zu letzt von den Mitgliedern beschlossenen Teilungslisten mit der Auflösung sofort verteilt (kann sofort mitgenommen werden).

- Weiteres auf den Teilungslisten nicht aufgeführtes Inventar/Vermögen wird in gleichen Teilen und bei unteilbaren Gütern in der Reihenfolge der Länge der Ortsverbandszugehörigkeit aufgeteilt. Die Mitglieder mit der längsten Mitgliedszeit haben die Chance das wertvollste auf den Teilungslisten nicht aufgeführten Inventar mitzunehmen und dürfen zu erst wählen.

- Auf den Teilungslisten wird jedem Mitglied bei Eintritt und bei Veränderung von Vermögen und Inventar ein möglichst genau bezeichneter Gegenstand/Vermögenswert (z.B. Inventarnummer) zugeordnet.

Ich bin kein Jurist aber ist es nicht so, daß das Vermögen des Stadtverbandes Parteieigentum ist? Abgesehen davon halte ich es für ein falsches Zeichen, wenn man bei jedem Schritt schon immer das "Ende der Piratenvereinigung" im Kopf hat. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Die Zuordnung und die Veränderung der einem Mitglied zugeordneten Vermögens oder Inventars kann nicht ohne Zustimmung des betroffenen Mitglied verändert werden.

- Bei Ausschluss eines PIRATEN kann dieser PIRAT sofort das ihm auf der letzten von ihm angenommenen Teilugnsliste zugeordnete Inventar/Vermögen mitnehmen. Auf den Teilungslisten nicht verzeichnetes Vermögen/Inventar ist auf alle Mitglieder aufzuteilen und dem scheidenden PIRAT anteilig auszuzahlen.

Allgemein gilt der Spruch "geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen". Wenn ich persönlich an irgendeine Organisation etwas spende erwarte ich immer eine gewisse Zweckbindung. Ich würde es als Spender nicht ok finden, wenn meine Spende die ich im guten Glauben für eine bestimmt Sache gegeben habe, von irgendwem einfach eingesackt und mitgenommen wird. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Spender und Stifter können bei zustimmenden Mitgliederbegehren ihre Spende zu ihrem Teilungsanteil hinzufügen, oder bei einem ablehnenden Mitgliederbegehren die Spende zurückhalten oder gänzlich ungeschehen machen.

An der Stelle würde eine Spende gar keinen Sinn mehr machen. Praktisches Beispiel: Fünf Leute spenden den Betrag um einen Tapeziertisch für Infostände anzuschaffen. 3 Monate später kommt einer der Spender und will seine Spende zurück. Was nun? Da würde es als einzige Möglichkeit nur den Weg geben mit einer Kreissäge vom Tisch 20 % abzusägen. Auf der anderen Seite könnte man Geldspenden gar nicht mehr ausgeben, da man diese quasi dauerhaft als Rückstellung auf dem Konto liegenlassen müßte für den Fall einer Rückforderung. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


§ 24 Mitgliederbegehren

- Alle Entscheidungen sowie Handlungen der für die PIRATEN tätigen Personen können über ein Mitgliederbegehren in ihrem Vollzug sofort blockiert und aufgehoben werden

Für den Fall das du den Vorstand des SV meinst: Ich stimme mir dir hier prinzipiell überein. Allerdings darf es niemals zu einer Blockade kommen, denn ein blockierter Vorstand ist gleichwertig mit gar keinem Vorstand -> handungsunfähig. Abgesehen davon ist ein Vorstand ja von der Mitgliederversammlung legitimiert worden bestimmte Entscheidungen in deren Namen zu treffen. Ich könnte mir jedoch vorstellen eine Möglichkeit zu schaffen, daß Entscheidungen die gegen den Willen eines großen Teil der Mitglieder generiert wurden durch einer Art "Vetorecht" der Mitglieder wieder gestoppt werden können.

Jetzt wo ich schreibe das stell ich gerade fest, daß es das doch schon längst gibt! Jeder hat doch jederzeit die Möglichkeit das oberste Organ, die Mitgliederversammlung, anzurufen und eine außerordentliche Sitzung verlangen. Bei den Piraten muß man laut aktueller Satzung 50% der Mitglieder (von ca. 20 Piraten ?) als Unterstützer haben. Diese zu erreichen ist jedoch extrem schwierig, da viele Wolfsburger inaktiv sind. Ich wäre absolut dafür diese Hürde drastisch zu senken. Diese aoMV kann prinzipiell alles entscheiden was gemacht, oder nicht gemacht wird. Dem entsprechend muß das auch umgesetzt werden und kann nicht von einer Minderheit wieder umentschieden werden. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Die Abstimmung über ein Mitgliederbegehren erfolgt namentlich oder öffentlich.

Ich glaube das bräuchte man gar nicht. Eine offene/namentliche Abstimmung hat immer den großen Nachteil der Stimmenverzerrung durch Gruppenzwang oder ähnliche Vorgänge. Du mußt bei einer geheimen Wahl nur Akkreditierung und eine funktionierende Auszählung sicherstellen. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Eine geheime Abstimmung über ein Mitgliederbegehren ist für eine Einzelperson nicht nachprüfbar und deshalb für Mitgliederbegehren verboten und damit ungültig.

Damit schließt du alle Piraten aus die eine geheime Wahl wünschen. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Ein Mitgliederbegehren ist ebenfalls bei einer Versammlung sofort vollstreckbar, wenn mehr als 50% der Akreditierten für die Annahme gestimmt haben. Bei einer Versammlung wird keine Unterscheidung zwischen für Mitgliederbegehren angemeldeten Mitgliedern und Akkreditierten gemacht. Es gilt aber weiterhin das Verbot der geheimen Abstimmung für Mitgliederbegehren.

In diesem Fall hätte die Stimme eines für dieses Verfahren angemeldeten Piraten ein höheres Stimmrecht als die eines nichtangemeldeten Piraten. Das verstößt gegen die Bundessatzung. Das steht "alle Piraten haben gleiches Stimmrecht". --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Nur teilweise sich widersprechende Mitgliederbegehren mit gleicher Anzahl an Stimmen für die Annahme gelten in den sich nicht widersprechenden Punkten.

Wenn für etwas abgestimmt wird, gilt diese Stimme nur für genau die Sache über die abgestimmt wird. Eine nachträgliche Änderung des Abstimmungsinhalts wird nicht rechtens sein. Genau aus diesem Grund wird doch auf den Parteitagen immer so viel palavert. :-) Da muß man doch schon darüber abstimmen, ob aus einer bereits abgestimmten Fassung einer Abstimmung noch die Rechtschreibfehler entfernt werden dürfen. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Ein erfolgreiches Mitgliederbegehren blockiert eine Entscheidung oder Handlung für 14 Tage. Ok. Und was passiert dann? Wenn anschließend nichts weiter passiert tritt der alte Zustand wieder in Kraft? --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Ein erfolgreiches Mitgliederbegehren kann durch ein neues erfolgreiches Mitgliederbegehren sofort aufgehoben werden.


- Ein gegen eine Mitgliederbegehren gerichtetes Mitgliederbegehren ist nur erfolgreich, wenn die Anzahl der Unterstützer größer ist, als die Anzahl der Unterstützer im vorherigen Mitgliederbegehren oder mehr als 50% aller für Mitgliederbegehren angemeldeten Mitglieder dieses Begehren namentlich unterstützen.

Damit habe ich mein Hauptproblem. Wie ich oben schon schrieb, kann es nicht sein das eine Minderheit die Arbeit eines SV Mittelfristig blockieren kann. Ich kann durchaus verstehen, daß es Situationen geben kann in denen man einem vorgelegten Kurs bedenken anmelden kann und auch müßte. Aber es kann nicht sein, daß das in ein Pingpongspiel ausartet das möglicherweise sogar noch über mehrere Monate geführt wird. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Es kann beliebig häufig und wiederholend auch über denselben Inhalt abgestimmt werden.

Was soll der Vorteil davon sein? So hätte man die Möglichkeit nach einer verlorenen Abstimmung immer wieder sofort eine neue Abstimmung zu eröffnen, bis sich die "Gegner" psychisch ermüdet zurückziehen und keine Lust mehr haben an der Abstimmung teilnehmen. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)


- Wird ein angenommenes Mitgliederbegehren nicht durch ein erfolgreiches neues Mitgliederbegehren innerhalb von 14 Tagen aufgehoben, so ist das Mitgliiderbegehren vollstreckbar

- Ein Mitgliederbegehren gilt so lange, bis es von einem anderen Mitgliederbegehren aufgehoben wird

Ok, das beantwortet die Frage von oben. --Christian 17:30, 17. Apr. 2011 (CEST)