Diskussion:Wer steht zur Wahl?
Inhaltsverzeichnis
1) Basisinformationen
Name der Partei/Wählergruppe
Kurzname der Partei/Wählergruppe
Gründungsjahr des Bundesverbandes
Mitgliederzahl (ca.) bundesweit
Bundesvorsitz bzw. Vorsitz der Wählervereinigung
Wahlbereich(e)
Postalischer Kontakt
Logo
Gibt es kein Logo ohne Hintergrund? Sieht irgendwie aus wie aus dem Wiki-Header kopiert. --Patchy 19:21, 18. Apr. 2009 (CEST)
2) Thesenkatalog
1. These
Parteiprogramm: "Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft."
Sind das unsere drei Ziele? --Alu 00:52, 20. Apr. 2009 (CEST)
Aber an sich finde ich es richtig, für die Europawahl spezifischere Europaziele zu nehmen, nur der freie Zugang fehlt leider völlig. --Alu 10:08, 20. Apr. 2009 (CEST)
2. These
Thema Wirtschaft:
ich denke, hier sollten wir auf eine Antwort verzichten. Dazu sind die Meinungen zu kontrovers.
Ich halte den aktuellen Text für hinreichend allgemeingültig. --Alu 21:00, 18. Apr. 2009 (CEST)
Mir fehlt eine Kritik am Finanzsystem selbst.
In einem stabilen System können einzelne Banken (Knoten) ausfallen und die Wirtschaft funktioniert weiter. Das ist in unserrem System offensichtlich nicht der Fall - Aufsicht hin oder her.
Die tatsache, dass "systemrelevante" Banken überhaupt existieren ist bereits ein Fehler und Problem im Finanzsystem.
Sollte man mE noch ergänzen! --Derdaddler 11:08, 19. Apr. 2009 (CEST)
Die Frage für mich wäre, ob es nicht Aufgabe der Finanzaufsicht wäre - oder sein sollte - das sicherzustellen? --Alu 00:17, 20. Apr. 2009 (CEST)
3. These
Thema Umwelt:
4. Thema
Außenpolitik:
Ich möchte eine Quelle für die Behauptung, dass der V.v.Lissabon sowas erlaubt. Insgesamt halte ich die Antwort für fraglich, das liegt weit außerhalb der Kernkompetenzen der PP. Ich plädiere daher 1) für eine Streichung des letzten Satzes (sofern nicht jemand eine richtige Quelle bringt, inkl. Artikel im Vertragstext) und 2) des Teils mit dem EU-Organ. Nicht wenige halten das Übertragen von außenpolitischer Kompetenz auf die EU zwecks Stärkung der europäischen Positionen für sinnvoll, auch in der PP. Weiterhin ist es fraglich, ob man wirklich ein UNO-Mandat brauchen sollte - in Afghanistan gibt es ja eines. Der Sicherheitsrat wird aber an anderer Stelle zu oft zum Spielball der Vetomächte. Leider fällt mir aber auch keine bessere Kontrollinstanz ein. Vielleicht sollte der ganze Block raus, das ist einfach zu weit draußen für uns. --Alex 21:14, 18. Apr. 2009 (CEST)
Mir ist auch noch nicht wohl bei dem Absatz. --Alu 22:12, 18. Apr. 2009 (CEST)
Der EU-Militäreinsatz im Inneren kann über die Sooliidaritätsklausel begründet werden. --Derdaddler 10:52, 19. Apr. 2009 (CEST) Die lautet wie folgt:
„TITEL VII SOLIDARITÄTSKLAUSEL Artikel 188r
(1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um a)
- terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;
- die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
- im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;
...
kompletten Titel findet sich auf Seite 102 / 274 in diesem Dokument: Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
- Die Bundesregierung hat nach einer parlamentarischen Anfrage der FDP klargestellt, dass ein Militäreinsatz nur mit Zustimmung eines Mitgliedes möglich ist und in Deutschland wenn überhaupt nur durch Bitte der Bundesregierung im Rahmen des GG stattfinden und der Bundestag gemäßg Art. 87a Abs. 4 Satz 2 den Einsatz jederzeit verbieten kann. Anfrage Antwort. Ich gehe trotzdem nicht davon aus, dass das Gegner des Vertrages überzeugt und plädiere darum weiterhin für eine Streichung des fraglichen Satzes oder der ganzen Antwort zur Außenpolitik. --b.pwned 12:35, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Die Antwort der Bundesregierung ist doch eine ziemliche Farce! In den meisten wichtigen Punkten, z.B. wie wird Terror definiert, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen, die da lautet:
- Die Einzelheiten für die Anwendung der Solidaritätsklausel, einschließlich der militärischen Mittel, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Hilfeleistung nach Artikel 222 AEUV bereitstellen können, sind Gegenstand eines Ratsbeschlusses (Artikel 222 Abs. 3 AEUV), der nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ausgehandelt werden wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig, wenn dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung hat.
- Je mehr man wühlt, desto schlimmer wird es...--Derdaddler 23:10, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Ich bitte dich, du pickst ja nur raus, was irgendwie bedrohlich klingt. Erstens mal ist es Gang und Gäbe in Gesetzen oder Verträgen nur den Rahmen oder das Ziel einer Maßnahme festzulegen und die Details in Verordnungen. Zweitens kann jedes Parlament den ihn vertretenden Minister anhalten in seinem Sinne zu stimmen. Drittens steht im Absatz darunter schon "Die Solidaritätsklausel enthält keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Hilfe anderer Mitgliedstaaten und der Union in Anspruch zu nehmen. Die der Schlussakte zum Vertrag von Lissabon beigefügte Erklärung zu Artikel 222 AEUV stellt ausdrücklich klar, dass die Wahl der Mittel zur Erfüllung ihrer Solidaritätsverpflichtung den Mitgliedstaaten obliegt. Der Union stehen insbe- sondere nur militärische Mittel von Mitgliedstaaten zur Verfügung, die diese ihr bereitstellen. Über den Einsatz auch militärischer Mittel im eigenen Land (und in anderen Mitgliedstaaten) entscheiden die Mitgliedstaaten in eigener Verant- wortung und gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften."! --b.pwned 23:18, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Die Antwort der Bundesregierung ist doch eine ziemliche Farce! In den meisten wichtigen Punkten, z.B. wie wird Terror definiert, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen, die da lautet:
Nachtrag: der Absatz könnte stattdessen wie folgt aussehen: "Bestrebungen das Militär in Polizeifunktionen einzusetzen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen sich um Gewicht auf der internationalen Bühne zu haben als moralische Instanz profilieren. Dementsprechend muss für die Ursachen von Terrorismus in erster Linie eine zivile und wirtschaftliche Lösung gefunden werden, die ihm den Nährboden entzieht, und möglichst kein Militäreinsatz. Hierzu kann es erforderlich sein, den UN-Sicherheitsrat durch Reform demokratischer zu gestalten." Das gibt dem ganzen eine Richtung, die kein Mensch schlecht finden kann, aber brüskiert niemanden. "Nichts" können wir jedenfalls kaum schreiben.
- Wenn keine Einsprüche mehr kommen, werde ich morgen früh meine Version einsetzen. --b.pwned 22:09, 19. Apr. 2009 (CEST)
- wie schon vermutet überzeugt mich die Antwort der Bundesregierung nicht, zumal gestern noch diese Pressemeldung von dem Institut für öffentliches Recht der Uni Freiburg herausgekommen ist.
- Gut finde ich den Satz: "Dementsprechend muss für die Ursachen von Terrorismus in erster Linie eine zivile und wirtschaftliche Lösung gefunden werden, die ihm den Nährboden entzieht."
- Änderungen am UN-Sicherheitsrat würde ich zu der Frage nicht diskutieren. Die bisherige Lösung ist aus meiner Sicht auch dichter am aktuellen Programmentwurf und den Listen vom BuPT. Wie wäre so eine Lösung:
- "Für die Ursachen von Terrorismus muss in erster Linie eine zivile und wirtschaftliche Lösung gefunden werden, die ihm den Nährboden entzieht, und möglichst kein Militäreinsatz. Die Aufgabe der Bundeswehr ist die Landesverteidigung. Auslandseinsätze können nur akzeptiert werden, wenn sie durch ein UN-Mandat gedeckt sind.
- Die Verantwortung für die Außenpolitik soll bei den Regierungen der Staaten verbleiben und keinen EU-Organen übertragen werden. Bestrebungen das Militär in Polizeifunktionen einzusetzen muss ein Riegel vorgeschoben werden. (473 Zeichen)"--Derdaddler 22:34, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Naja, weißt du, Schachtschneider und Murswiek sind ungefähr die einzigen zwei Staatsrechtler, die das so sehen, insofern wayne.
- Wenn keine Einsprüche mehr kommen, werde ich morgen früh meine Version einsetzen. --b.pwned 22:09, 19. Apr. 2009 (CEST)
-
- Mir würde spontan noch Roman Herzog einfallen. Hier geht es nicht um Mehrheiten, soondern um Analyse und Sachverstand, den alle drei sicherlich haben. Die Argumentationen sind wissenschaftlich sauber und wenn der Vertrag tatsächlich in Kraft treten sollte, sitzen wir in genau von den Herren beschriebenen Schlamassel, dass unsere Souveränität von einer EU stark beschnitten wird, die alles andere ist als demokratisch legitimiert.--Derdaddler 23:57, 19. Apr. 2009 (CEST)
Jedenfalls: Ich kann mich mit deinem neuen Vorschlag fast schon anfreunden ;) 2 Sachen:
- Warum stellst du ein UNO-Mandat als absolut nötig hin? Der Sicherheitsrat ist nicht demokratisch, in der Vollversammlung sitzen mehr Autokratien und Dikaturen als was anderes. Insofern...? Aber von mir aus lass das mit dem nötigen Mandat drinnen, auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann.
- Ein wichtiger Punkt in der Reform der EU ist es, dass man die Staaten Europas hinter einer Stimme eint, die dann stark und geschlossen ist. So soll mehr Einfluss gewonnen und ein Auseinandertreiben der EU-Staaten durch äußere Kräfte verhindert werden. Demnach sollte meines Erachtens ein Übertragen dieser Kompetez schon möglich sein, wenn demokratische Legitimation vorliegt. Daher mein Vorschlag: "Die Verantwortung für die Außenpolitik darf nur auf EU-Organe übertragen werden, die demokratisch legitimiert sind." Ich denke das ist besser als es kategorisch auszuschließen. Also zusammen:
- "Für die Ursachen von Terrorismus muss in erster Linie eine zivile und wirtschaftliche Lösung gefunden werden, die ihm den Nährboden entzieht, und möglichst kein Militäreinsatz. Die Aufgabe der Bundeswehr ist die Landesverteidigung. Auslandseinsätze können nur akzeptiert werden, wenn sie durch ein UN-Mandat gedeckt sind. Die Verantwortung für die Außenpolitik darf nur auf EU-Organe übertragen werden, die demokratisch legitimiert sind. Bestrebungen das Militär in Polizeifunktionen einzusetzen muss ein Riegel vorgeschoben werden."--b.pwned 23:08, 19. Apr. 2009 (CEST)
Die Übertragung der Außenpolitik an die EU ist für mich ein NoGo. Keiner hindert die europ. Regierungen freiwillig mit einer Stimme zu sprechen. Wenn sie es nicht tun, liegt es wohl daran, dass sie keine übereinstimmenden Interessen haben. Ich möchte die einzelnen Staaten über eine EU-Außenpolitik nicht zwingen,von ihren Interessen abweichende Politik machen zu müssen. Und dabei haben wir noch überhaupt nicht die demokratische Legitimation der EU angesprochen. --Derdaddler 23:57, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Für mich ist ein kategorischer Ausschluss leider auch ein NoGo. Keiner hindert souveräne europ. Staaten daran, außenpolitische Kompetenzen an eine supranationale Organisation abzugeben. Wenn sie das tun, haben sie wohl übereinstimmende Interessen. Ich möchte die einzelnen Staaten über einen EU-Beschluss nicht zwingen, von ihren Interessen abweichende Politik machen zu müssen. Merkst was? Ich sehe keine Einigung und schlage daher eine Streichung vor. Wir haben mit Ablehnung von Vermischung von Polizei und Militär und mit dem Bekenntnis zu zivilien Lösungen für Sicherheitsprobleme wie z.B. Terror schon genug drinnen, vorallem wenn man dran denkt, wie neu wir eigentlich sind. Wir sollten uns nicht überheben.--b.pwned 00:16, 20. Apr. 2009 (CEST)
- Da habe ich weniger Unwohlsein. Dem Einwand von derdaddler kann ich aber gut folgen. Wir haben übrigens einer EU-Armee im EU-Wahlprogramm eine Absage erteilt. --Alu 00:10, 20. Apr. 2009 (CEST)
finde die Alternative ok, sind doch insgesamt Aussagen, die gut ins Programm passen.--Derdaddler 12:58, 20. Apr. 2009 (CEST)
5. These
Thema Verbraucherschutz:
Ich tendiere eher zu etwas ala:
"Betroffene sollen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen grundsätzlich selbst bestimmen dürfen."
Meinungen? --Alu 22:18, 18. Apr. 2009 (CEST)
finde ich inhaltlich gut, löst vielleicht auch das im EU-Programm diskutierte Problem, dass einige Daten gesetzlich gespeichert werden müssen und auch sollen. ich finde "Betroffene" klingt etwas nach Opfer, "jeder Bürger" ginge auch:
Jeder Bürger soll über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen grundsätzlich selbst bestimmen dürfen.--Derdaddler 11:01, 19. Apr. 2009 (CEST)
Naja, lösen tut das garnichts, denn "grundsätzlich" bedeutet bei Juristen immer, dass das Recht im Einzelfall eingeschränkt werden darf. Allerdings haben wir nicht genug Platz auf dem Rand dieser Wikiseite, um das Prinzip Verhältnismässigkeit, Notwendigkeit, und Wirksamkeit hinreichend darzustellen. Die jetzige Formulierung ist halt sehr konkret und trifft in dem Gebiet genau, liegt sonst aber eher daneben. Ich ändere das mal ab, und füge im zweiten Satz was ein, um die Verständlichkeit zu verbessern. --Alu 18:08, 19. Apr. 2009 (CEST)
6. These
Thema Haushalt:
7. These
Thema Inneres und Justiz:
Das mit der Zuwanderung ist angesichts Schengen natürlich so nicht haltbar. Klingt aber erstmal gut. --Alu 20:59, 18. Apr. 2009 (CEST)
Bin ich der einzige, der hier ein Problem sieht? Die Länder an den Aussengrenzen träfe schliesslich eine besondere Verantwortung. --Alu 23:51, 19. Apr. 2009 (CEST)
Stimmt, aber was ist denn die Alternative? Die EU soll doch nicht entscheiden, wer nach Italien einreisen und dort wie lange bleiben darf?--Derdaddler 00:06, 20. Apr. 2009 (CEST)
Das hiesse aber doch, dass das liberalste Land für alle anderen die Einreisebestimmungen festlegt und deren Hoheit aushebelt. In gewissem Rahmen muss die EU also Mindestanforderungen setzen. --Alu 00:15, 20. Apr. 2009 (CEST)
Ansonsten müsste man die Aussengrenzen ins Innere verlegen und die inländischen Bewegungen aller Menschen kontinuierlich überwachen, um die Einhaltung der nationalen Einwanderungsgesetze zu garantieren; definitiv nicht unsere Vorstellung von Freiheit. --Alu 10:11, 20. Apr. 2009 (CEST)
Ist wirklich eine knifflige Sache, mach mal einen Vorschlag, wenn noch Zeit ist ;)! Die andere Lösung wäre, dass sich Länder nicht am Schengen-Raum beteiligen, wenn die von Ihnen erwarteten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden, siehe GB?! --Derdaddler 13:09, 20. Apr. 2009 (CEST)
Deadline: 20.04.2009!!!