Diskussion:Parteiämter - Kodex
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Drei Vorstände
Ich halte drei für eine zu geringe Anzahl an Vorständlern. Durch Urlaub, Krankheit oder einfache Verhinderung kann die Arbeit des Vorstandes lahmgelegt werden. Ausserdem halte ich es für eine zu starke Verdichtung von Macht bzw eine zu große Kompetenzdichte. Mir erscheinen fünf Vorstandsmitglieder als die richtige Größe um einerseits effektives Arbeiten (sprich ausführliche Kommunikation) zu ermöglichen und dabei eine gewisse Breite und Verteilung der Macht und Kompetenz zu erreichen.--Pdg 22:27, 11. Apr 2007 (CEST)
- Welche Macht denn. Ich sehe da eine grundlegend andere, föderale Struktur. Warum soll der Bund so wichtig sein? Es geht darum, gewisse Dinge zu koordinieren und zu vertreten, aber die eigentliche Arbeit findet auf Ebene der Basisverbände, aktuell Landesverbände, statt. Die (besonders) kompetenten oder engagierten Leute sollen bitte da bleiben. --Bernd 23:11, 13. Mai 2007 (CEST)
- Zwischen föderaler Struktur und Macht der zentralen (in diesem Fall obersten) Instanz besteht doch kein prinzipieller Widerspruch. Der Bundesvorstand verfügt nach der Satzung über eine Menge Kompetenz (somit politisch-administrative Macht), dies umfasst alle Geschäfte der Bundespartei, und daher ist es mir wichtig, einen funktionsfähigen Vorstand zu bilden. Dass nach dem Subsidiaritäts-Prinzip den LV später noch niederen Strukturen ein starkes Gewicht zufällt, ist richtig und gut so. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch dem Bundesvorstand entsprechende Macht (und nicht zu letzt Arbeit) zufällt, die verteilt und somit vor einer übermäßigen Konzentration bewahrt werden muss.--Pdg 00:33, 14. Mai 2007 (CEST)
Nachrücker
Ich bin gegen eine Nachrückregelung, die uns verpflichtet, noch mehr Piraten als bisher zu Amtsträgern (nichts anderes wären diese Nachrücker) zu machen. Dazu habe ich hier (recht weit unten) bereits Stellung genommen. Eine durch den gewählten Vorstand recht flexibel einsetzbare Regelung, die klare Grenzen setzt und jederzeit einen handlungsfähigen Vorstand erzeugt, halte ich für notwendig und ohne "Wahlorgien" zu erreichen.--Pdg 22:27, 11. Apr 2007 (CEST)
Stabsstelle IT
Mit der AG IT-Infrastruktur gibt es etwas, dass ganz ähnlich konzipiert ist und sobald entsprechend gehandhabt, auch so funktionieren soll.--Pdg 22:27, 11. Apr 2007 (CEST)
- Das sehe ich anders, denn in einer AG ist naturgemäß die Verantwortlichkeit _gerade nicht_ eindeutig geregelt. Wenn dann die gleichen Leute in der neuen Struktur tätig sind, ist es ja in Ordnung - nur eben dass der Ansprechpartner klar ist. --Bernd 11:33, 19. Apr 2007 (CEST)
Kodex für Amtsträger
Den Inhalt eines solchen Kodexes halte ich für absolut richtig und wichtig. Ich denke, die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes, die von einem Satzungsänderungsantrag gefordert wird (§9a Abs. 7) ist der Ort hierfür. Wir sollten hier Regelungen zu den Mechanismen des Amtsrücktritts fordern, werde das dementsprechend ergänzen (spätestens bei der Einreichung der Anträge).--Pdg 22:27, 11. Apr 2007 (CEST)
- Die Frage ist was man dazu in die Satzung schreiben muss. Es geht ja auch um menschliches Verhalten. Ich neige (inzwischen) dazu, dass man dies außerhalb der Satzung klären und wirksam machen kann. --Bernd 11:35, 19. Apr 2007 (CEST)