Diskussion:Bundesparteitag 2013.2/Geschäftsordnung Alternativ

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Mögliche Module/ separate GO-Änderungsanträge, falls die komplette GO http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2013.2/Gesch%C3%A4ftsordnung_Alternativ nicht angenommen wird


Ablösung des Losverfahrens durch offene Kandidatenbefragung - mit Begrenzung Antwortanzahl und Zeit

Antrag

Die Geschäftsordnung wird im Punkt "Vorstellung der Kandidaten" wie folgt geändert:

  • Falls die GO vom BPT13.1 beibehalten wurde: §8 Absatz 3 bis 5
  • Falls die GO "Bokor" beschlossen wurde: §12 Absatz 3 bis 5

(3) Spricht sich die Versammlung für eine Befragung des Kandidaten aus, kommt es zu einer offenen Befragung. Die Versammlungsleitung soll bei unzulässigen Fragen oder Aussagen ohne erkennbare Fragestellung das Wort entziehen. Die Redezeit für Fragesteller ist auf 30 Sekunden, die für Kandidaten auf 3 Minuten begrenzt, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt {§ 17k Änderung der Redezeit}. Nach jeweils 10 Antworten oder 10 Minuten entscheidet die Versammlung, ob die Befragung fortgesetzt wird. Stehen keine Fragesteller in der Schlange an, so wird die Befragung beendet.

(4) entfällt

(5) entfällt

Begründung

Das Auslosen von Fragen ist ein Glückspiel, das durch massenhaftes Einwerfen von dem Kandidaten wohlgesonnenen Fragen missbraucht werden kann. Es kostet unnötig Zeit, die sofort für eine offene Befragung genutzt werden könnte. Weiterhin fehlt eine Begrezung der Redezeit der Fragestellenden.

Hiermit wird sofort die offene Befragung gestartet, wobei nicht nur nach jeweils 10 Minuten gefragt wird, ob die Befragung fortgesetzt wird, sondern auch nach jeweils 10 Antworten des Kandidaten. Die Fragesteller dürfen nur 30 Sekunden reden und müssen daher recht schnell zum Punkt kommen. Durch die Begrenzung auf 10 Antworten statt Fragen muss der Kandidat sich entscheiden, welche Fragen er für beantwortenswert hält, um die Versammlung von sich zu überzeugen. Die 10 Antworten können auch recht schnell auf geschlossene Ja/Nein-Fragen erfolgen, und damit weniger als 10 Minutaten dauern. Ein Kandidat ist ohnehin nie dazu verpflichtet, Fragen zu beantworten. Wer nur wohlgesonnene Fragen beantwortet, oder diese besonders viel Zeit schenkt, fällt der Versammlung negativ auf, weil er versucht auszuweichen. Die Versammlung würde hier vermutlich die Befragung verlängern.

Wer einem Kandidaten möglicherweise unangenehme Fragen stellt, soll diesem in die Augen schauen können oder zumindest einen Proxy suchen. Schriftliche Aussagen senken wie im Internet die Schwelle für persönliche Angriffe. Wann welche Kandidaten befragt werden, ist schon frühzeitig durch die Tagesordnung bekannt. Daher können auch langsame oder weit entfernt Sitzende sich rechtzeitig zur Redeschlange bewegen und anstellen.

GO BPT 2013.1 §8

(3) Spricht sich die Versammlung für eine Befragung des Kandidaten aus kommt es zu sechs gelosten Fragen. Diese Fragen können ab Eröffnung der Kandidatenvorstellung an mehreren Stellen der Halle in Urnen schriftlich eingereicht werden. Aus diesen werden von einem Beauftragten der Versammlungs- und Wahlleitung sechs Fragen gezogen. Der Kandidat erhält jeweils zwei Minuten diese Frage zu beantworten.

(4) Sollte die Versammlung mehrheitlich der Meinung sein, dass die Befragung des Kandidaten durch die gelosten Fragen nicht ausreichend war, wird für 10 Minuten eine freie Befragung des Kandidaten eröffnet.

(5) Durch weitere Abstimmungen kann die Befragung des Kandidaten um jeweils weitere 10 Minuten verlängert werden bis die Versammlung mehrheitlich der Meinung ist, dass der Kandidat ausreichend befragt wurde.

GO-Vorschlag "Bokor" §12

(3) Spricht sich die Versammlung für eine Befragung der*des Kandidierenden aus, werden Fragen ausgelost. Ab Eröffnung der Kandidierendenvorstellung dürfen Fragen auf bereitliegenden Zetteln in Urnen eingereicht werden. Aus diesen werden von einem Beauftragten der Versammlungs- und Wahlleitung sechs unterschiedliche Fragen gezogen. Die*Der Kandidierende erhält jeweils zwei Minuten jede Frage zu beantworten.

(4) Sollte die Versammlung mehrheitlich der Meinung sein, dass die Befragung der*des Kandidierenden durch die gelosten Fragen nicht ausreichend war, wird für 10 Minuten eine freie Befragung der*des Kandidierenden eröffnet.

(5) Durch weitere Abstimmungen kann die Befragung der*des Kandidierenden um jeweils weitere 10 Minuten verlängert werden bis die Versammlung mehrheitlich der Meinung ist, dass die*der Kandidierende ausreichend befragt wurde.

Weniger Bürokratie bei der Aussprache

Antrag

Im Paragraph "Aussprache zu Anträgen" werden folgende Absätze durch "entfällt" ersetzt:

  • Falls die GO vom BPT13.1 beibehalten wurde: §10 Absatz 3 und 5
  • Falls die GO-Bokor beschlossen wurde: §15 Absatz 2 und 4

Begründung

Mit den Strichlisten sollen Redner, die bisher noch nicht oder wenig gegenüber Redner mit mehreren Redebeiträgen bevorzugt werden. Diese zusätzliche Bürokratie ist nicht nur überflüssig, sondern leicht für Missbrauch anfällig.

Sie ist überflüssig, weil auf dem Parteitag ohnehin wenig Zeit für Anträge und damit Redebeiträge bleibt. Daher werden die meisten nur max. einen Redebeitrag halten und die Redeschlange ganz normal nach Zeitpunkt des Anstellens sortiert sein. Die wenigen Mitglieder, die sich intensiv mit Anträgen beschäftigt haben, werden dadurch benachteiligt. Wann welche Anträge behandelt werden, ist schon frühzeitig durch die Tagesordnung bekannt. Daher können auch langsame oder weit entfernt Sitzende sich rechtzeitig zur Redeschlange bewegen und anstellen.

Eine effektive Kontrolle ist schwer möglich, weil

  • konsequent alle Redebeiträge vermerkt werden müssten (in Neumarkt nicht geschehen)
  • die Übereinstimmung von Stimmkarte und Akkreditierungsnummer geprüft werden müsste
  • jeder kann Stimmkarte von anderem Mitglied übernehmen oder durch vermeintlichen Verlust sich eine neue bei der Akkreditierung beschaffen
  • die Redner müssten ständig überprüfen, wer vor wem steht

Weiterhin ist Missbrauch möglich, indem einfach ein Redner ohne Beiträge vor einen missliebigen Redner eingereiht werden kann.

GO BPT 13.1 § 10 Aussprache zu Anträgen

(3) Für jedes Mitglied wird die Anzahl der bisher selbst gehaltenen Debattenbeiträge, sowie Beiträge zur Kandidatenbefragung mit einer Markierung auf der Nein-Stimmkarte vermerkt. Verständnisfragen, GO-Anträge und entsprechende Beiträge werden nicht vermerkt.

(5) Die Reihenfolge der Rednerlisten sortiert sich nach gehaltenen Redebeiträgen. Jeder redeberechtigte Teilnehmer der Versammlung hat das Recht sich vor Personen in der Redeschlange einzuordnen, die bisher mehr Redebeiträge als er gehalten haben.

GO-Vorschlag "Bokor" § 15 Aussprache zu Anträgen

(2) Für jedes Mitglied wird die Anzahl der bisher selbst gehaltenen Debattenbeiträge, sowie Beiträge zur Kandidatenbefragung mit einer Markierung auf der Nein-Stimmkarte vermerkt. Verständnisfragen, GO-Anträge und entsprechende Beiträge werden nicht vermerkt.

(4) Die Reihenfolge in den Redelisten sortiert sich nach gehaltenen Redebeiträgen. Jeder redeberechtigte Teilnehmer der Versammlung hat das Recht sich vor Personen in der Redeschlange einzuordnen, die bisher mehr Redebeiträge als er gehalten haben.


Keine negativen Punkte bei der Bewertungswahl

Antrag

Falls die GO-Bokor angenommen wurde, wird §4 "Bewertungswahl" wie folgt ersetzt:

§ 4 Bewertungswahl

(1) Auf dem Stimmzettel können für jeden Antrag bzw. für jeden Kandidaten Stimmfelder für die Punktzahlen 0 bis zur Höchstpunktzahl angekreuzt werden. Alle Stimmfelder mit Punktwerten größer Null gelten zugleich als Ja-Stimme, das Stimmfeld für Null Punkte zugleich als Nein-Stimme. Der Abstimmende setzt pro Antrag bzw. Kandidat maximal ein Kreuz. Das Ankreuzen eines nicht zulässigen Stimmfeldes führt zur Ungültigkeit der Stimme.

(2) Es ist derjenige Antrag angenommen bzw. der Kandidat gewählt, der die folgenden Bedingungen erfüllt:

a) Der Antrag ist angenommen bzw. der Kandidat wird gewählt, der die erforderliche Mehrheit erhält. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens mehr Ja- als Nein- Stimmen erreicht werden. Eine Zweidrittelmehrheit wird erreicht durch mindestens doppelt so viele gültige Ja- wie gültige Nein-Stimmen. Enthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.

b) Gewählt, bzw. gewonnen hat der Antrag bzw. der Kandidat, welcher die erforderliche Mehrheit und die höchste aufsummierte Punktzahl aller Stimmzettel erreicht hat.

(3) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, sind die Kandidaten mit der erforderlichen Mehrheit in der absteigenden Reihenfolge ihrer aufsummierten Punktzahl gewählt, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist.

(4) Bei Punktegleichheit entscheidet die höchste Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen; besteht dort auch Gleichheit, so wird eine Stichwahl durchgeführt. Anschließend entscheidet das Los.

Begründung

Die in der GO-Bokor neu eingeführte Bewertungswahl sieht vor, dass jedem Kandidaten von -K bis +K Punkte vergeben werden können und dass die Wahlleitung die Anzahl der Stufen K frei bestimmen kann. Negative Punktzahlen sind aus mehreren Gründen abzulehnen:

  • Bewertungswahl ist zwar eine Verallgemeinerung von Akzeptanzwahl, bei der nur 0 bis 1 Punkte vergeben werden können. Die Umstellung von 0 bis 1 auf 0 bis K ist einfacher nachzuvollziehen als auf -K bis +K.
  • Negative Punkte drücken eine besondere Abneigung gegenüber Personen aus, während bei Akzeptanzwahl nur besondere Zustimmung erfasst wird.
  • Negative Punkte werden nur selten genutzt. Sie kosten unnötigen daher Platz auf dem Stimmzettel und erschweren die Auszählung.
  • Eine Skala mit negativen Punkten wird aus guten Gründen kaum in Wahlen genutzt. Das Center of Election Science rät auch dringend davon ab und empfiehlt eine Skala von 0 bis K (z.B. 9 oder 99). http://rangevoting.org/Why99.html
  • Auch bei Aufstellungsversammlungen in einigen LVs wurden bisher Skalen genutzt, die bei 0 beginnen (z.B. NRW, Sachsen, NDS).

Die Vereinfachung, auf negative Punkte zu verzichten, ist mit den bereits gedruckten Stimmzetteln kompatibel und erleichert zudem die Auszählung. In der neuen Version wären wie bei Akzeptanzwahl nur 0 Punkte eine Nein-Stimme, und alles größer 0 eine differenzierte Ja-Stimme.

GO-Vorschlag "Bokor" § 4 Bewertungswahl

(1) Auf Vorschlag der Wahlleitung oder durch Annahme eines entsprechenden GO-Antrags kann eine geheime Wahl oder Abstimmung als Bewertungswahl durchgeführt werden. {Antrag auf ein bestimmtes Wahl- oder Abstimmungsverfahren §17i}

(2) Die Wahlleitung entscheidet in freiem Ermessen über die Anzahl der positiven und negativen Bewertungsstufen. Ein GO-Antrag hierzu ist nicht zulässig.

(3) Auf dem Stimmzettel gibt es für jeden Antrag bzw. für jeden Kandidaten die entsprechenden Stimmfelder für positive und negative Bewertungsstufen sowie ein Stimmfeld für Enthaltung. Den Stimmfeldern für Bewertungsstufen sind jeweils Punktzahlen zugeordnet. Alle Stimmfelder mit positiven Bewertungsstufen gelten zugleich als Ja-Stimme, alle Stimmfelder mit negativen Bewertungsstufen zugleich als Nein-Stimme. Der Abstimmende setzt pro Zeile maximal ein Kreuz.

(4) Es ist derjenige Antrag angenommen bzw. der Kandidat gewählt, der die folgenden Bedingungen erfüllt:

a) Der Antrag ist angenommen bzw. der Kandidat wird gewählt, der die erforderliche Mehrheit erhält. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens mehr "Ja" als "Nein" Stimmen erreicht werden. Eine Zweidrittelmehrheit wird erreicht durch mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.

b) Gewählt, bzw. gewonnen hat der Antrag bzw. der Kandidat, welcher die erforderliche Mehrheit und die höchste aufsummierte Punktzahl aller Stimmzettel erreicht hat.

(5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, sind die Kandidaten mit der erforderlichen Mehrheit in der absteigenden Reihenfolge ihrer aufsummierten Punktzahl gewählt, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist.

(6) Bei Punktegleichheit entscheidet die höchste Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen; besteht dort auch Gleichheit, so wird eine Stichwahl durchgeführt. Anschließend entscheidet das Los.