Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA047/Begründung
Auch wenn mein Stern noch weiter sinkt:
- I. Eine wohlbegründete Gegenmeinung findet sich hier: Kritik_SÄA047.
- II. Aufgrund der Vorgaben der WPG sind Elemente der Finanzordnung neu zu regeln - o.K.. Warum beantragt man dann nicht das Notwendige, sondern ergänzt es mit völlig neuen Ideen?
- III. Den Finanzausgleich ohne Mitbestimmung der Landesverbände regeln zu wollen, halte ich für mutig, ebenso den "Misstrauensparagraph", dass dem LSM ein weiteres Mitglied "an die Seite" gestellt werden soll. Dadurch wird die Einigung sogar erschwert und letztlich entscheidet der BuVo alleine. Einmal ganz abgesehen davon, dass ein so gebildeter Finanzrat - bedingt durch die notwendigen, vorausgehenden Landesparteitage - erst in einem Jahr arbeitsfähig wäre.
- IV. Den Landesverbänden jegliche wirtschaftliche Betätigung untersagen zu wollen, lässt sich auch nicht durch das Placebo entkräften, dass man nur "eine gemeinsame Buchhaltung wünsche" - und die wZB werden im Gegensatz zum Rechenschaftsbericht nicht kumuliert, sondern sind eigene steuerliche Subjekte in den Bundesländern/Finanzämtern. Aber: Satzung ist Satzung und solche Dinge lassen sich schwer wieder zurückdrehen.
Wenn ein LV das machen will - soll er (bitte auch mit dem notwendigen Sachverstand). Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man zB einem LV mit 4000 Mitgliedern verbieten will, seine eigenen Produkte zu vertreiben, um seine Kasse aufzubessern. Es erscheint mir eher so, dass sich ein (einziger) wZB nicht ohne die gleichwertige Teilhabe aller LVs aufbauen lässt.
- V. Wichtiger erschiene mir, Massnahmen und Vorschriften festzulegen, wie die Einnahmen nach §24(4) 1-7 iVm mit §18(5) PartG gesetzeskonform steigern liessen.
- Ich bestreite keinesfalls, dass die FO neu zu regeln ist und halte einen Finanzrat für einen sinnvolle Einrichtung (aber dann mit Stimmrecht). Und natürlich ist mir klar, dass ich jetzt wieder Schuld habe. --Bastian 10:23, 13. Nov. 2011 (CET)