Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q056

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Argumente für und gegen den Antrag

Anmerkungen Anthraxpalaver Berlin 12. November 2011

  • Wahlrecht setzt Staatsangehörigkeit voraus, von daher muss die Forderung in Richtung einer Erleichterung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit gehen.
  • Die Forderung könnte über eine Absenkung des Wahlalters auf 16 hinausgehen.
Auf kommunaler Ebene wird das Wahlrecht zumindest in manchen Bundesländern auch EU-Bürgern gewährt. Ein Wahlrecht für Ausländer auf Bundesebene setzt dagegen eine Änderung des Artikel 38 des Grundgesetzes voraus. Selbiges gilt für eine Änderung des Wahlalters. Natürlich kann die Forderung über eine Absenkung auf 16 Jahre hinausgehen. Darum gibt es ja den zweiten Spiegelstrich und die Anmerkung, dass über jeden Spiegelstrich einzeln entschieden werden soll. Der erste Spiegelstrich wäre aber ggf. als Kompromiss sinnvoll, wenn ansonsten keine Einigung für eine stärkere Änderung auf dem BPT zu erreichen ist.

Anmerkung etz: Die Verfassungshindernisse gegenüber einem Wahlrecht von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen im Artikel 20 GG. Dort ist bereits ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürger verankert. Die zweite Bestimmung für ein kommunales Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit liefert Artikel 28 Abs. 1 GG. -etz 09:16, 17. Nov. 2011 (CET)