Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA149
- Die Verkürzung der Vertragsbindung bei Verwertungsverträgen auf 25 Jahre erscheint mir noch zu lang. Dies knebelt die Urheber stark und schränkt sie in ihrer eigenen Verwertung ihrer Werte ein. Änderungen erscheinen möglich. So ist in anderen Bereichen auch die maximale Vertragsbindungszeit deutlich verkürzt worden. Z.B. bei Hypothekenkrediten auf 10 Jahre
Antwort von Daniel Neumann:
"Stimme ich Dir zu. Allerdings (und das gilt für alle konkreteren Fristen) sollen diese erstmal richtungsweisende Intentionen darstellen. Im konkreten Fall würden wir hier erstmals überhaupt eine Obergrenze für die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte festlegen. Diese ist natürlich noch nach unten hin änderbar, wenn wir wirklich in der Position sind, das ändern zu können.
Nach der aktuellen Situation werden ausschließliche Nutzungsrechte je nach Branche und weiterer Detailgliederung in dieser im Schnitt zwischen 10 Jahren und bis lebenslang + 70 Jahre nach dem Tod vertraglich gefordert und eingeräumt.
Aufgrund des zusätzlichen Feedbacks, welches wir durch die Antragseinreichung erhalten haben, tendieren wir übrigens selbst eher in die Richtung den Zeitraum von 25 Jahren im Schnitt auch nochmal um 5-10 Jahre zu verkürzen.
Um es nochmal konkret zu sagen: Die konkreten Zahlen sind nicht als in Stein gemeiselte Werte zu betrachten - sondern eben nur als richtungsweisende Ideen im Gesamtbild des Antrags."
Frage von Martin Kliehm:
Der Antrag wurde ja so beschlossen. Warum steht das bei "Status" nicht? Ich fände es hilfreich, ebenso bei allen anderen Anträgen, die auf den BPTs abgestimmt wurden.