Diskussion:Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Bundeseinheitlicher Branchenübergreifender Mindestlohn

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Man schreibt 8,50€ und nicht 8€50cent. --icehawk 23:13, 28. Sep. 2011 (CEST)

Nur mal zur Diskussion ob nicht vielleicht auch EIN Kind einem Mindestlöhner erlaubt sein darf?:

Gepfändeter hat 1 Kind = 1419,99 € Nettolohn gem. Tabelle: (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf)

1525,4 = 105,41 + 1419,99 Einkommenssteuer + unpfändbarer betrag (Einkommenssteuer 14% nach 8.004 € freibetrag) 9,49 (9% der Einkommenssteuer muss nicht) 125,08 (8,2% Krankenkasse) 148,72 (9,75%) Rentenkasse 15,25 (1 %) Pflegeversicherung 76,27 (5% Arbeitnehmerselbstbehalt Rechtssprechung) 60 Euro Sockelbetrag Riesterrente (um vollen zuschuss zu bekommen)

1960,21 € unpfändbarer bruttolohn = 11,43€ unpfändbarer stunden ruttolohn bei 40 Stundenwoche Bruttolohn. Wobei das leicht falsch sein mag, hab nicht gefunden wie sich ein Kind auf den Freibetrag auswirkt.

Anderer Ansatz vielleicht: Ludwig Erhard (die Löhne müssen mit der Produktivität steigen): zwischen 2000 und 2010 sanken die Löhne inflationsbereinigt um 7,4%( http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/realloehne-der-deutschen-die-loehne-sinken-trotz-aufschwung-11518759.html?selectedTab=images&offset=0 ) würde man die Produktivität hinzurechnen, (immerhin betrug die Produktivitätssteigerung zwischen 2001 und 2006 1,4 %(http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.88561.de/08-36-1.pdf), rechnen wir das also hoch auf 2000-2010 satte 16,98%), so müsste man nach Ludwig Erhard satte 24,4% Lohnsteigerung fordern.

Gehen wir davon aus ein ungelernter ohne lange Betriebszugehörigkeit verdient im Schnitt 9,33 (http://www.sebastianviereck.de/stundenlohn-gehaltstabelle-wieviel-verdient/lohn_gehalt_verdienst.php ich geh dabei von Hamburg aus Flächendeckender Mindestlohn sollte ja auch die Hamburger nicht benachteiligen). Sittenwidrig wäre also ein Lohn ab 6,21€ gegeben (Ein Lohn ist sittenwidrig, wenn er unterhalb von zwei Dritteln des in der Branche und Region üblicherweise gezahlten Tariflohns liegt). Treffen wir uns also grob in der Mitte (8€), und rechnen den Ludwig-Erhardsatz für die letzten 10 Jahre drauf (rund 25%). Dann kommen wir auf 10 Euro Mindestlohn. Das ist immer noch weniger als der (unpfändbare) Satz einer Unterhaltspflichtgen Vaters. Aber irgendwie find ich den Satz gut, immerhin ist er auch nur knapp über dem Durchschnittslohn von ungelernten in Hamburg.

Mein Ansatz ist zwar auch ein wenig krude, aber einen Satz zu nehmen, der (quasi) ausdrücklich Kinder ausschließt, könnte falsch ankommen. Ich denke das wir jedem Mindestlöhne wenigstens ein Kind zubilligen sollten :).


P.s.: Meines Wissens ist 930 € der stand von 2002. Ich bin mir ziemlich sicher das er schon 2010 nicht mehr galt :). Ha da hab ichs für 2005: Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2005 in Absatz 1 Satz 1 von 930 auf 985,15 Euro monatlich,