Diskussion:AG Transparenz/Definiton/Konsensfindung Begriff Transparenz-2

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Transparenz von Amtsträgern

Amtsträger wie zum Beispiel Abgeordnete, Minister, etc. müssen Ihre Arbeit transparent machen. Konkret bedeutet dies, dass den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, nachzuvollziehen was ein von Ihnen gewählter Amtsträger in ihrem "Auftrag" für Tätigkeiten ausführt.

Zu erreichen ist dies am ehesten durch eine "Berichtspflicht". In einem solchen Bericht wären sämtliche Handlungen die das Mandat berühren offen zu legen und kurz zu kommentieren. Dies schließt private Kontakte zu Personen die Einfluss auf das politische Handeln des Amtsträgers haben ausdrücklich mit ein.

Welche Dinge sind konkret zu veröffentlichen? (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Treffen mit anderen Politikern, Vertretern der Wirtschaft, Lobbyisten inkl. kurzer Themenaufstellung (wenn verfügbar Gesprächsprotokolle)
  • Abstimmungsverhalten inkl. kurzer Begründung
  • ...

Meiner Meinung nach ist diese Form der Herstellung von Transparenz zumindest zu diskutieren. Interessierten Bürgern würde diese Art der Berichterstattung ermöglichen, seine von ihm gewählten Vertreter zu beurteilen und ggf. durch direkte Konfrontation zu "korrigieren".
Entscheidungen wären absolut nachvollziehbar und ggf. könnte es sogar gelingen, Einflussnehmer zu identifizieren.