DE-BTW/Wahlen/Wahlverfahren Bundestag

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Wahl zum Bundestag

aktives Wahlrecht:

  • alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
  • Erstwohnsitz in dem jeweiligem Bundesland/Wahlkreis
  • ab 18 Jahre

passives Wahlrecht:

  • alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre


Wahlvorschläge:

  • entweder eine Landesliste oder 12 Bezirkslisten
    • dies muss von der Partei entschieden werden
    • die Listen werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern aufgestellt
    • beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze für Nachrücker eingeplant werden
  • 78 Direktkandidaten (= Wahlkreisvorschläge), einer je Abgeordnetenhauswahlkreis

Unterstützerunterschriften:

  • je Landesliste 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten
  • je Bezirksliste 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
  • je Wahlkreisvorschlag (= Direktkandidat) 45 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises

Sitze:

  • 78 Abgeordnete mit der Erststimme
  • mindestens 52 Abgeordnete über die Listen (Zweitstimme)
    • durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Mindestzahl von 130 meist überschritten

Hürde:

  • 5% der abgegebenen Stimmen
    • beim Erreichen von 5% ist mit etwa 7 bis 8 Mandaten zu rechnen