Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/175
Antrag
Offizieller Kontenplan
Kopiervorlage fürs Blog:
[beschluss ergebnis="????"] [titel]Offizieller Kontenplan[/titel] [text]Der Bundesvorstand möge beschliessen: Der Bundesverband verwendet bis auf weiteres für die Buchhaltung und Erstellung des Rechenschaftsberichts den aktuellen Kontenplan http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Kontenrahmen_2010 Untergliederungen sind angehalten, denselben Kontenplan zu verwenden und haben bei Kosten und Schäden, die sie durch Abweichungen, in die der Bundesverband nicht einwilligt hat, verursachen, selbst zu tragen.[/text] [antragsteller]Entropy[/antragsteller] [stimmen] [stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme] [/stimmen] [zusatz][/zusatz] [/beschluss]
- AntragsText
- Der Bundesvorstand möge beschliessen: Der Bundesverband verwendet bis auf weiteres für die Buchhaltung und Erstellung des Rechenschaftsberichts den aktuellen Kontenplan http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Kontenrahmen_2010 Untergliederungen sind angehalten, denselben Kontenplan zu verwenden und haben bei Kosten und Schäden, die sie durch Abweichungen, in die der Bundesverband nicht einwilligt hat, verursachen, selbst zu tragen.
- Begründung
- Der LV Bayern hat in seiner Finanzordnung eine neue Bestimmung §3(5) aufgenommen: "Weicht ein Gebietsverband von dem von Bundesverband - oder nachrangig Landesverband - vorgegebenen Kontenplan ohne dessen Einwilligung ab, hat der Gebietsverband die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen." Bisher gibt es dazu noch keinen verbindlichen Beschluß des Bundesverbandes, der nur durch eines der Organe Bundesparteitag oder Bundesvorstand gefasst werden kann, und nicht alleine durch den Bundesschatzmeister. Dies soll hier formell nachgeholt werden um verbindliche Vorgaben zu schaffen. Es kann vermutlich auch im Umlaufbeschluß geschehen.
- beantragt am
- 15.04.2013
- Antragsteller
- Entropy
- Meinungsbild in LQFB
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- Umsetzungsverantwortlich
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Beschluss
(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 17.04.2013 #175: Offizieller Kontenplan