Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/075

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Antrag

Ordnungsverfahren gegen Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand

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[titel]Ordnungsverfahren gegen Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand[/titel]
[text]Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, das gegen die Beisitzerin Julia Schramm ein Parteiordnungsverfahren gemäß §6 Absatz 1 und 2 der Bundessatzung aufgrund schwerem rufschädigendem Verhalten für die Piratenpartei eingeleitet wird. Bis zum endgültigen Beschluss durch das Schiedsgericht soll Julia Schramm von ihrem Amt als Beisitzerin im Bundesvorstand freigestellt werden.[/text]
[antragsteller]Alexander R. Brehm[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme]
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AntragsText
Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, das gegen die Beisitzerin Julia Schramm ein Parteiordnungsverfahren gemäß §6 Absatz 1 und 2 der Bundessatzung aufgrund schwerem rufschädigendem Verhalten für die Piratenpartei eingeleitet wird. Bis zum endgültigen Beschluss durch das Schiedsgericht soll Julia Schramm von ihrem Amt als Beisitzerin im Bundesvorstand freigestellt werden.
Begründung
Julia Schramm zeigt sich in den Medien oft ungehalten gegen Parteimitglieder, die ihre Meinung nicht teilen. So bezeichnete Sie diese z.B. in der Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 18.09.2012 als krakeelenden Mob. An anderer Stelle sprach sie von "geistig verirrten und verwirrten". Zudem hat sie in der Diskussion um die kommerzielle Veröffentlichung ihres Buches "Klick mich" mit ihrem Verhalten der Piratenpartei massiven Schaden zugefügt und viele Jahre Arbeit anderer Parteimitglieder zu nichte gemacht. Julia Schramm stellt sich offen gegen die Prinzipien der Piratenpartei- alleine des schnöden Mammons wegen. Sie ist somit nicht mehr als Mitglied im Bundesvorstand der Piratenpartei tragbar. § 6 - Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen. (2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
beantragt am
2012-09-19
Antragsteller
Alexander R. Brehm
Meinungsbild in LQFB
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Umsetzungsverantwortlich
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Beschluss

(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 2012-09-19 #75: Ordnungsverfahren gegen Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand
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Text:
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Ergebnis: abgelehnt
Redmine-Link:  
Zusatzinfos: Antrag formal unzulässig, Artikel 3 (3) Geschäftsordnung des Bundesvorstandes, --tarzun 13:58, 19. Sep. 2012 (CEST)