Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/010

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Antrag

Kommissarische Weiterführung Beauftragungen

Kopiervorlage fürs Blog:

[beschluss ergebnis="????"]
[titel]Kommissarische Weiterführung Beauftragungen[/titel]
[text]Der Bundesvorstand möge die geltenden Beauftragungen bis zu einer endgültigen Festlegung bestätigen. Bis zu diesem Zeitpunkt wirken die Beaufragten des Bundesvorstand zunächst kommissarisch weiter.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]
AntragsText
Der Bundesvorstand möge die geltenden Beauftragungen bis zu einer endgültigen Festlegung bestätigen. Bis zu diesem Zeitpunkt wirken die Beaufragten des Bundesvorstand zunächst kommissarisch weiter.
Begründung
Ohne Beauftragte geht es nicht.
beantragt am
2012-05-09
Antragsteller
Bernd Schlömer
Meinungsbild in LQFB
n/a
Umsetzungsverantwortlich
Bundesvorstand

Beschluss

(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 2012-05-09 #10: Kommissarische Weiterführung Beauftragungen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Die bestehenden Beauftragungen wirken, bis zur einer endgültigen Festlegung, zunächst kommissarisch weiter.
  1. 15yes.png: Bernd, Sebastian, Markus, Swanhild, Sven, Klaus, Matthias
  2. 15no.png:  
  3. Pictogram voting neutral.svg: Johannes, Julia

Ergebnis: angenommen
Redmine-Link:  
Zusatzinfos: Antrag/Beschluß ins Wiki übertragen. Erklärung Johannes: Verpflichtung bei Kandidatur: Entscheidung erst nach Vorlage von LQFB-Meinungsbildern, daher Enthaltung solange diese aus organisatorischen Gründen noch nicht vorliegen.