Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 071
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption im Verteidigungsausschuss Antragsteller
Untergruppe Verteidigungspolitik Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Mitglieder des Verteidigungsausschusses dürfen für fünf Jahre nach der Beendigung ihrer Mitgliedschaft keine Tätigkeit bei Unternehmen aufnehmen, die Rüstungsverträge mit der Bundesregierung während ihrer Amtszeit abgeschlossen haben.
Antragsbegründung
Eine Karenzzeit für Mitglieder des Verteidigungsausschusses begründet sich aus der Notwendigkeit zur Verhinderung von Lobbyismus und Korruption. Die Verwaltung des Bundestages führt eine Liste von Unternehmen, mit denen in einer Legislaturperiode Rüstungsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurden. Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben die Pflicht jedwede Tätigkeit bei einer dieser Firmen anzuzeigen und diese unverzüglich zu beenden. Verstöße werden als Straftatbestände geahndet. (vgl. Initiative 108e) Durch diese Maßnahmen soll eine Verquickung von Parlamentariern und Rüstungs-/Sicherheitsindustrie erschwert werden. Die Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch spätere Vergütung mittels Beratervertrag soll ausgeschlossen werden. LiquidFeedback
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Datum der letzten Änderung
03.10.2012 |
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