Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 069
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Transparenz im Verteidigungsausschuss Antragsteller
Untergruppe Verteidigungspolitik Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Alle Sitzungen des Verteidigungsausschusses, hier eingeschlossen sind auch die Sitzungen eines Untersuchungsauschusses, sind öffentlich. Davon ausgenommen ist die nicht-öffentliche Genehmigung der Tagesordnung des Verteidigungsausschusses. Dabei wird festgelegt, welche Themenkomplexe öffentlich verhandelt werden sollen beziehungsweise welche einer Einstufung unterliegen. Während der Sitzung werden personenbezogene Daten nur anonymisiert und pseudonymisiert verarbeitet. Die Aufschlüsselung der anonymisierten Daten wird in den geheimen Teil verlagert. Dies gilt nur für natürliche Personen. Um einen Tagesordnungs-Punkt in den nichtöffentlichen Teil zu überweisen ist eine 2/3 Mehrheit des Verteidigungsauschusses erforderlich.
Antragsbegründung
Die Piratenpartei steht für Transparenz und Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung im Bereich der Verteidigungspolitik. Nun ergeben sich folgende Probleme beim Verteidigungsausschuss:
Die Anonymisierung/Pseudonomysierung erfolgt nur bei natürlichen Personen, da die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch auf juristische Personen (Firmen) ausgeweitet wurde. Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Firmen sollen zur Vorbeugung von Korruption explizit transparent sein. (vgl. dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten "Das deutsche Bundesrecht definiert in § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Die entsprechenden landesgesetzlichen Definitionen haben den gleichen oder einen ähnlichen Wortlaut. Der in Deutschland geltende Grundsatz, dass nur die Daten natürlicher Personen unter die gesetzliche Definition fallen, wird v. a. durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung durchaus infrage gestellt und sogar aufgeweicht, indem zunehmend auch auf Unternehmen die Regelungen der Datenschutzgesetze angewendet werden. So entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass datenschutzrechtliche Vorgaben „auch auf juristische Personen, soweit ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 14 GG gegeben ist, entsprechend“ anzuwenden sind. Am 27. Februar 2009 bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden seine Rechtsprechung. Allerdings hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine unmittelbare Relevanz für die gesamte Bundesrepublik.") Eine transparente Verteidigungspolitik erhöht das Vertrauen der Nachbarstaaten und ermöglicht somit eine Konfliktprävention. LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
03.10.2012 |
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