Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 053
Inhaltsverzeichnis
- 1 Prämissen/Begründung
- 1.1 Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-ZIEL)
- 1.2 Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-Start)
- 1.3 Finanzierung des solidarischen Grundeinkommen, der Wohnkostenpauschale und der Bürgerversicherung
- 2 Die Zukunft der Sozialversicherungen
- 3 Sonderbedarfe
- 4 Umsetzung des Konzeptes
Antragstitel
Das Solidarische Grundeinkommen (SGE), plus Wohnkostenpauschale (WKP) und Bürgerversicherung (BV) Antragsteller
Johannes Israel BE, Frank Mai BE Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Antrag: Der Bundesparteitag möge diskutieren und beschließen in das Wahlprogramm zur Wahl des Bundestages 2013 das hier konkret vorgestellte Positionspapier Solidarisches Grundeinkommen an geeigneter Stelle aufzunehmen. Dieses Modell ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein Vorschlag zur Diskussion der Autoren: Frank Mai-Pirat BE, Johannes Israel-Pirat BE, Kaspar Heinrich P., Karl-Heinz Müller Prämissen/BegründungDas Leben, die Gesundheit und die Würde jedes Menschen steht an erster Stelle! Spätestens seit dem Offenbacher Bundesparteitag 2011/2 ist das „Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)“ Programm der Piratenpartei Deutschland. Mit dem vorliegenden Modellentwurf wollen wir einen gangbaren Weg aufzeigen, der folgende Ziele erfüllt: Ein existenzsicherndes Grundeinkommen mit individuellem Rechtsanspruch, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Gegenleistung oder Arbeitspflicht und ohne Anrechnung von eigenem Einkommen
Direkt einführbares System ohne Umstürze unter Berücksichtigung bisher erworbener Ansprüche, bspw. aus RV und ALV Wir sehen die Piratenpartei als eine sozialliberale Bürgerrechtspartei, deren Ziel es sein muss, jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen. Ein Grundeinkommen vereinfacht gesellschaftliches Engagement, Berufswahl gemäß Neigung und fördert Kultur, Gleichberechtigung und gerechtere Verteilung der Arbeit durch zu erwartende höhere Nutzung von Teilzeitbeschäftigung. Zudem festigt ein für alle Bürger garantiertes Grundeinkommen die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte:
Für die Piraten sind die Grundrechte (Artikel 1-19) unantastbar. Ein Staat der seine soziale Pflicht (Artikel 20.1) ernst nimmt, muss die Wahrung dieser Grundrechte gewährleisten. Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-ZIEL)Soli. Grundeinkommen: 68,25 Mio. Personen 520 € Personen/Monat 425,9 Mrd.€/ Jahr SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 520 € PersonenMonat 87,2 Mrd.€/ Jahr Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 360 € Wohnung/Monat 173,6 Mrd.€/ Jahr Bürgerversicherung: Steuerfinanzierter Anteil 100% 217,1 Mrd.€/ Jahr Bruttogesamtkosten bei SGE – Ziel 903,6 Mrd.€/ Jahr Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-Start)Soli. Grundeinkommen: 68,25 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 409,5 Mrd. €/ Jahr SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 83,8 Mrd. €/Jahr Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 300 € Wohnung/Monat 144,6 Mrd.€/Jahr Bürgerversicherung (1: Steuerfinanzierter Anteil 50% 108,5 Mrd. €/Jahr Bruttogesamtkosten bei SGE – Start (2 746,5 Mrd. €/Jahr Daten 2008 (1 Die Bürgerversicherung wird in einem Übergangszeitraum, teilweise noch mit Beiträgen der Versicherten finanziert (rund 108,5 Mrd.€). (2 Da nicht alle Reformen sofort umgesetzt werden können, wird zunächst von einem SGE in Höhe von mindestens 500 € und einer WKP in Höhe 300 € ausgegangen. Finanzierung des solidarischen Grundeinkommen, der Wohnkostenpauschale und der BürgerversicherungIm reformierten Steuersystem beträgt der Steuersatz auf alle privaten Einkommen 50%. In den Berechnungen wird zunächst ein Steuersatz von 48% angenommen, da nicht alle steuerlichen Freibeträge bzw. Abschreibungsmöglichkeiten sofort abgeschafft werden können. Der Steuersatz auf die Gewinne der Unternehmen beträgt 35%, sofern diese im Unternehmen in Deutschland reinvestiert werden. Wird der Gewinn für private Zwecke entnommen oder ins Ausland verlagert, beträgt der Steuersatz ebenfalls 50%. Der geringere Steuersatz auf Unternehmensgewinne hat mehrere Gründe:
Finanzbedarf für SGE, WKP und Bürgerversicherung (50%) 746,3 Mrd.€ Finanzbedarf für weitere öffentliche Ausgaben (Steuereinnahmen in Höhe von 561,2 Mrd. €, minus Kürzungen in Höhe von 197 Mrd.€) 364,2 Mrd. €
Finanzbedarf GESAMT 1.136,5 Mrd. € Einkommenssteuereinnahmen 845,4 Mrd. € Indirekte Steuern * 286,5 Mrd. € Steuereinnahmen GESAMT 1.131,9 Mrd. € Differenz Steuereinnahmen – Finanzbedarf -4,6 Mrd. € Zusätzliche Steuereinnahmen 20,0 Mrd.€ GESAMT(Restbetrag) 15,4 Mrd. € Das Volkseinkommen betrug im Jahr 2008 rund 1.842 Mrd. €, davon: Unternehmensgewinne 172,3 Mrd. € Steuersatz 35% 60,3 Mrd. € Vermögenseinkommen 446,6 Mrd. € Steuersatz 48% 214,3 Mrd. € Arbeitnehmerentgelte 1.223,4 Mrd. € davon: Bruttolöhne und -gehälter 994,5 Mrd. € Steuersatz 48% 477,4 Mrd. € Sozialbeiträge der Arbeitgeber 228,8 Mrd. € Gesamt: 752,0 Mrd. € Quelle: STATISTISCHES JAHRBUCH 2011 für die Bundesrepublik Deutschland 24.17 Verfügbares Einkommen und Sparen der privaten Haushalte - Seite 648 „Die sogenannten "Arbeitgeber-Beiträge" zur Sozialversicherung, die in Wahrheit nichts anderes sind als sozialkostenverschleiernde Lohnbestandteile bzw. vorenthaltener Lohn und daher auch wie Lohn behandelt, d.h. ausbezahlt werden sollten werden abgeschafft (und zwar steuerfrei, damit der Lohn- oder Gehaltsempfänger damit seine Versicherungsbeiträge ohne Einbuße bezahlen kann).“ Quelle: Friedrich Naumann Stiftung http://www.la.fnst-freiheit.org/uploads/896/0409__Grundsaetze_Raichle_Inhalt.pdf Seite 38 Die Arbeitgeber-Beiträge, die an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden, sind als ein Bestandteil des Arbeitnehmerentgelts anzusehen. Es ist daher ehrlicher und transparenter diese Sozialversicherungsbeiträge in das Bruttoeinkommen der Lohn- oder Gehaltsempfänger zu überführen, indem das Bruttoeinkommen um den sogenannten Arbeitgeberanteil erhöht wird. Negative Einkommensteuer mit 50% Flattax auf alle Einkommen Zur Finanzierung und mit den Effekten der Steuergerechtigkeit und –Einfachheit wollen wir einen einheitlichen und höheren Einkommensteuersatz in Höhe von 50% auf alle Arbeits-, Kapital-, Renten- und Subventionseinkommen einführen bei Wegfall möglichst vieler Steuervergünstigungen. Die Zukunft der SozialversicherungenDie RentenversicherungNach der Einführung des SGE werden die gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, usw. in eine Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen und Bürger nach dem Schweizer AHV-Modell überführt. Die ZRV ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr steuerfrei ausgezahlt. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 € (Mindestrente) und höchstens 600 EUR (Höchstrente). Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Die BürgerversicherungDas Gesundheitswesen ist genauso wie das Bildungssystem, die Innere Sicherheit usw. der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und muss auch so wie die anderen Bereiche über das Steuersystem finanziert werden. Ziele einer steuerfinanzierten Bürgerversicherung:
Mehr zu unseren Plänen bei der Bürgerversicherung gibt es auf unserer Homepage zu lesen. Die ArbeitslosenversicherungDie Gesetzliche Arbeitslosenversicherung wollen wir abschaffen. Im Übergangszeitraum von bis zu 4 Jahren werden nur noch die Arbeitslosengeldansprüche aus der gesetzlichen ALV ausgezahlt, die über dem SGE liegen. Daher können in diesem Bereich rund 24 Mrd. € eingespart werden. Diese Einsparungen können allerdings nicht zur Finanzierung des SGE verwendet werden, da sie bereits an anderer Stelle (SV-Beiträge AN) verrechnet wurden. Die Kosten der Arbeitslosenversicherung in Höhe von ca. 10 Mrd. € müssen für die ersten vier Jahre noch über das Steuersystem finanziert werden. SonderbedarfeFür Bedarfe, die über die Existenzsicherung hinausgehen, bzw. vom SGE nicht abgedeckt sind, sind die Kommunalen Sozialeinrichtungen zuständig. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html WohngeldFür Gegenden, in denen die WKP plus Wohnkostenanteil für die ortsübliche Miete einer Region nicht ausreicht, wird es weiterhin die Möglichkeit geben, Wohngeld zu beantragen. Hierbei ist die Bedürftigkeit wie bisher nachzuweisen. Hierfür sind bis zu 1 Mrd. Euro eingeplant. Nicht jeder kommt mit dem SGE plus WKP aus – bei besonderer Bedürftigkeit, etwa Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können hier gemäß SGB IV Sonderbedarfe beantragt werden. Gesetzlicher MindestlohnDerzeit haben Arbeitgeber, die nur Dumpinglöhne zahlen, einen Wettbewerbsvorteil, die Arbeitnehmer dennoch das Nachsehen. Damit das SGE nicht als Mittel für prekäre Lohnzahlungen und Arbeitsbedingungen missbraucht werden kann, wird ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Alle bestehenden Rahmentarifverträge sind dort mit einzubeziehen. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Befristete Arbeitsverträge. Sonstige Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe Die Piratenpartei fordert in zahlreichen Landes- und Bundesprogrammen und Positionspapieren überdies folgende sonstigen Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe:
Verbunden mit unserem SGE ermöglicht das Zusammenspiel dieser Maßnahmen eine sichere Existenz, freie Mobilität, Zugang zu Bildung und Wissen sowie gesellschaftlicher Teilhabe.” LebenshaltungskostenindexDer Lebenshaltungskostenindex oder Verbraucherpreisindex misst die Veränderung des Geldwertes anhand der Preise der für die Lebenshaltung wichtigen Güter und Dienstleistungen (Lebenshaltungskosten). Ausgangspunkt ist der so genannte Warenkorb, der eine große Anzahl (z.Zt. 780) von Gütern und Dienstleistungen des typischen Verbrauchs enthält. Die Höhe eines Sozialen Grundeinkommen ( SGW ) ist Jährlich anzupassen. Umsetzung des KonzeptesDas Konzept bringt für die allermeisten Menschen erhebliche Verbesserungen und kann relativ kurzfristig umgesetzt werden, weil es zunächst auf den bestehenden Systemen aufbaut. Außerdem kann das Konzept immer weiterentwickelt werden, wenn sich herausstellt, dass das eine oder andere falsch oder noch nicht umsetzbar ist, kann das Konzept korrigiert, verändert und flexibel auf die Gegebenheiten angepasst werden. Viele Bestandteile des Konzeptes sind bereits Gegenstand politscher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Forderungen, wie z. B.: Einfache und gerechte Steuersysteme; Mehrwertsteuerreform; Reform der Sozialversicherungssysteme; Einführung einer Bürgerversicherung; Umstellung des Rentenversicherungssystems nach dem Schweizer AHV-Modell; Grundsicherung im Alter; Grundsicherung für Kinder; Schaffung eines echten Familienlastenausgleichs; Flexiblere Arbeitszeitmodelle, mehr Zeit für Kinder oder Pflegebedürftige, Mehr Netto vom Brutto; Subventionsabbau; Weniger Bürokratie; Abschaffung von Hartz IV; usw. Teilweise gibt es bereits ausgearbeitete Gesetzestexte die, mit Änderungen (1) und Ergänzungen, für das Konzept verwendet werden können, wie z. B. der Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts von Prof. Paul Kirchhof. Der Vorschlag von Kirchhof sieht und anderem vor, die über 30.000 Steuerparagraphen auf nur noch 146 zu reduzieren und alle 534 Abschreibungsmöglichkeiten wegfallen zu lassen, wodurch das Steuerrecht wesentlich einfacher und unbürokratischer werden dürfte. Quelle: http://docs.dpaq.de/16-kirchhof_bstgb_sonderdruck.pdf
Datum der letzten Änderung
22.09.2012 |
Dieser Antrag ist wegen seiner Komplexität hier nur als eine Kurzversion erstellt. Weitere Angaben unter: http://www.sge.iivs.de
Bisherige Diskussionen im Forum der Sozialpiraten: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/05/15/solidarisches-grundeinkommen-sge/