Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA050
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA050 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Wilm Schumacher, Tobias Betzin, Hannes Koderisch |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelFirmenspenden Modul 2 d AntragstextDer BPT beschließt in Abschnitt B (Finanzordnung) in §7 mit der nächsten freien Absatznummer folgenden Absatz aufzunehmen: "Die Piratenpartei und ihre anhängigen Gliederungen nehmen pro Spender und Jahr nicht mehr als 5000 € an Spenden von Spendern die keine natürlichen Personen sind entgegen. Wird diese Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag an den Spender zurückzuführen. Wird bei mehreren Einzelspenden pro Jahr die o.g. Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag von den beteiligten Gliederungen anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe an den Spender zurückzuführen." AntragsbegründungSeit den aktuellen Erfolgen steht die Piratenpartei im Fokus der Medien. Sowohl andere Parteien als auch die breite Öffentlichkeit beschäftigt sich nun mit uns und unseren Grundsätzen. Vor allem seitens der politischen Konkurrenz ist ab jetzt auch stets der Vorwurf zu erwarten, die Piraten würden ihre eigenen Ideale nicht vorleben. Entsprechend ist es jetzt erst recht wichtig, die Gefahr der wirtschaftlichen Einflussnahme durch Parteispenden so früh und umfassend wie möglich zu bannen. Vor allem, wenn man sich Korruptionsbekämpfung und adäquate strafrechtliche Verfolgung bei Abgeordnetenbestechung auf die Fahnen geschrieben hat. Damit würde die Piratenpartei ein Zeichen setzen und sich zu ihren eigenen Überzeugungen bekennen. Denn Politik muss auch morgen noch selbstbestimmt sein.
Das "perfekte System" gibt es nicht. Sicher kann auch diese Regelung umgangen werden, um zu versuchen, sich über Sach- oder Geldspenden Einfluss in der Piratenpartei zu erkaufen. Dennoch ist dieser Vorstoß einerseits nach innen von großer Bedeutung, da er unsere Mitglieder in den entsprechenden Positionen vor Fehltritt bewahren kann. Andererseits ist es nach außen ein wichtiges Signal für die Grundhaltung und Überzeugung der Piraten, dass Geld keinen Einfluss auf Entscheidungsfindungen haben darf. Die Einführung einer Obergrenze für Spenden, also deren Deckelung, streut das Risiko der Einflussnahme. Wenn pro Person und Kalenderjahr ein bestimmter Betrag als Obergrenze festgelegt wird, ist diese nur unter Beteiligung Dritter möglich, die im Sinne des eigentlichen Spenders handeln. Wenn diese Deckelung bei einem relativ niedrigen Betrag erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, von einzelnen Spendern abhängig zu werden. Möglicherweise entgangene Spenden, sind weniger hoch zu priorisieren als die politische Integrität. Wenn die Piratenpartei gewählt wird, so geschieht dies häufig auch deshalb, weil die Wähler von der Korruption und dem Streben nach Machterhalt der etablierten Parteien enttäuscht sind, den Piraten aber noch vertrauen. Dieses Vertrauen sollten wir nicht verspielen! Im Wahlkampf und bei der politischen Meinungsbildung kommt nicht auf einen möglichst teuren und aufwendigen Wahlkampf an, sondern um originelle Ideen - sowohl was die Inhalte, als auch die Interaktion mit den Wählern betrifft. Und diese haben wir, vor allem im Bundestagswahlkampf 2009, auch mit bescheidenen Mitteln beachtlich gemeistert. Eine Obergrenze lässt den Gliederungen genug Freiraum um weiterhin sinnvoll zu arbeiten, da sie beispielsweise kleine Sachspenden für den Infostand u.ä. weiter annehmen dürfen, solange die Grenze nicht überschritten werden. Diskussion
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