Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA026
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA026 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Bastian |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelÄnderung der Einladungsfristen und Formalia §9b Absatz 2 AntragstextDer §9b Absatz 2 der Bundessatzung ist wie folgt zu ändern: (2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Die Einberufung soll 6 Wochen vorher in den Parteimedien angekündigt werden. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 2 Wochen vorher ein. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so wird E-Mail eingeladen, wenn das Mitglied dieser Empfangsart spätestens 3 Wochen vor dem Bundesparteitag zugestimmt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. AntragsbegründungBegründung: Die rechtzeitige Ankündigung eine BPT ist ausreichend. Die formale Einladung zwei Wochen vorher erlaubt, wichtige Anträge mit zu versenden. Einige Regelungen haben sich bei einer Partei mit über 15.000 Mitgliedern in dieser Form überholt. Alte Fassung: (2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Diskussion
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