Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q096

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q096

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Errichtung eines Richterliches Kontrollgremiums (RKGr)

Antragsteller

Golferhilde

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Es ist zwingend notwendig, dass sich ein Kontrollgremium mit richterlichen Entscheidungen befasst. Das neu zu schaffende RKGr, zusammengesetzt aus ortsunabhängigen und verdienten Juristen (die keineswegs einmal Richter gewesen sein sollen) lassen sich nach dem Zufallsprinzip Gerichtsakten zukommen, um das jeweilge Verfahren auf tatsächliche Unabhängigkeit zu prüfen. Sind Unregelmässigkeiten erkennbar, so meldet das RKGr dies unverzüglich sowohl dem zuständigen Landesjustizministerium (quasi als Arbeitgeber des Richters), als auch dem Bundesjustizministeium.

Antragsbegründung

Im Laufe der Zeit hat sich die Praxis bei Gericht nicht zum Guten geändert: - Vorsitzende Richter, Berichterstatter (Vorsitzende eines Senats), die hochdotierte Vorträge bei den größten Energieversorgern halten und dann anschließend über Klagen gegen eben diese entscheiden sollen, - Richter bei Sozialgerichten, die eher ihre Beamten als das SGB kennen (AZs bekannt), - Berliner Richter am Kammergericht, die zugunsten (auch grüner) MDBs biegen und erfinden (AZs bekannt) - Richter, die durch ihre Kontakte zur Privatwirtschaft mehr verdienen, als durch ihr Richteramt selbst sind nachweisbare Tatsachen. Mit der Errichtung eines RKGr wird erreicht werden, dass ein Richter sich bei seiner Urteilsfindung tatsächlich auf sein Gewissen beruft, und nicht auf den Kommerz, nicht auf einen Bundespolitiker (der ihn vielleicht nach Karlsruhe schicken will), nicht auf seine Verwandschaft und nicht auf seinen z.B. Proktologen oder ähnliches. Der Antrag kommt von einem Praktiker (kein Rechtsanwalt), der im Laufe der Zeit rund 70 Gerichtsverfahren mitgemacht hat, angefangen vom Amtsgericht, über Landgericht, über OLG (KG), über BGH, über BVG bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Lage ist ernst, sehr ernst.

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Datum der letzten Änderung

22.11.2011

Antragsgruppe

Inneres und Justiz

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft