Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q085
<- Zurück zum Antragsportal
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
AntragsnummerQ085 Einreichungsdatum{{#dpl: |
debug=0 | category = Bundesparteitag 2011.2 Programmantrag | titlematch=%Q085% | skipthispage=no | ordermethod=firstedit | addeditdate=true | userdateformat=d.m.Y | count=1 | format=,%DATE%,
}} Antragstitel[[Antragstitel::wpG[3] - Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut]] AntragstellerAntragstypPositionspapier AntragstextIch möchte den Bundesparteitag bitten, folgende grundsätzliche Formulierung als Positionspapier festzustellen: Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut (1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar, da ihr Eigentum unmittelbar dem Bedürfniss einzelner Bürger bzw. ihrer Gemeinschaften dient: Eigentum befreit sie existentiell und sichert sie ebenso ab. Die grundrechtlich Gewährleistung des Eigentums und Erbrechts verpflichtet den Menschen jedoch dazu, daß er sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Das Wohl der Allgemeinheit liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Menschen nach ihrem Gewissen. Dieser Bezug von Eigentum auf das Wohl der Allgemeinheit ermöglicht es jedem Menschen in seinem Sinne, wohltätigen Einfluß auf die Allgemeinheit zu nehmen. Was aus diesem Anspruch folgt, ist direkte Demokratie durch die Tat. (2) Eigentum entsteht durch schöpferische Kraft der Menschen, - aus ihrem individuellen Geist sowie ihren Bedürfnissen. (3) Jedem Menschen steht es frei sich mit seiner Schöpferischen Kraft an Gesell- oder Gemeinschaften zu beteiligen. (4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch bürgerliche Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet. (5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet. (6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager in der Regel frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft kann deshalb vom Staatswesen geordnet werden, um Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft zu berücksichtigen. (7) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist ursprünglich an dem Gemeingut beteiligt. Denjenigen die das Gemeingut ebenso benötigen müssen weiter ein Nutzungsrecht haben. Es geht hierbei nicht um eine Kollektivierung von Gemeingut, sondern um das ursprüngliche Recht des einzelnen Bürgers AntragsbegründungUm klar überschaubare, gemeinsame wirtschaftspolitische Dinge zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie die Wirtschaftspolitik der PIRATEN sich grundlegend argumentiert. Diese Grundsätze stellen gleichermaßen den Lösungsraum für wirtschaftspolitische Aufgaben. Aufbauend auf dem Politischen Standpunkt und Selbstverständnis ergibt sich folgende grundsätzliche Perspektive:
Liquid Feedback- Wiki-Antragsfabrik- Piratenpad- Konkurrenzanträge-
Datum der letzten Änderung18.11.2011 AntragsgruppeWirtschaft und Finanzen Status des Antrags |