Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q074

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q074

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Positionspapier säkularer Staat - Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Es wird beantragt den folgenden Text als Positionspapier zu beschließen:

Der Grundgesetzauftrag, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen
Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften
abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer  Reichsverfassung), ist bisher
nicht erfüllt. Zur Umsetzung ist ein entsprechendes Gesetz über die Ablösung
der Staatsleistungen an die Kirche ist zu schaffen. Die direkte und indirekte
Finanzierung einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa die Bezahlung der
Klerikergehälter und der Theologieausbildung, ist zu beenden. Darunter fallen
auch versteckte Leistungen wie z.B. der Kommunen für kirchliche  Baulasten,
kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche
Einrichtungen. Die bisher notwendige staatliche Erfassung der
Religionszugehörigkeit wird dadurch nicht mehr notwendig und ist daher aus
Gründen der Datensparsamkeit zu beenden. Für die staatliche Bezuschussung von
gemeinnützigen Projekten oder Organisationen der einzelnen
Glaubensgemeinschaften müssen die gleichen Grundlagen gelten wie für andere
Träger.

Antragsbegründung

Um die weltanschauliche Neutralität zu gewährleisten, darf der Staat nicht einzelne Glaubensgemeinschaften alimentieren. Die Staatsleistungen sind daher zu beenden. Dort wo Glaubensgemeinschaften gemeinnützige (etwa karikative) Arbeit leisten, soll diese aber auch anerkannt werden. Es besteht aber kein Grund zwischen religiös motivierter und nicht religiös motivierter gemeinnütziger Arbeit zu differenzieren.

Derzeit (Stand: 2009) belaufen sich die Staatskirchenleistungen auf ca. 450 Millionen Euro. Quelle: Humanistische Union

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Datum der letzten Änderung

16.11.2011

Antragsgruppe

Staat und Religion

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft