Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q061

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q061

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Verbraucherschutz im Fernhandel

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Bundesparteitag der PIRATEN möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei fordert einen höheren Schutz für Verbraucher bei betrügerischen Verkaufsgesprächen im Fernhandel. Wir fordern deshalb zu unterscheiden, ob Vertragsabschlüsse durch Anbieter eingeleitet wurden oder durch Verbraucher. Es ist Auffassung der Partei, dass Verträge, die auf Initiative des Anbieters erstellt werden, als solche erkennbar sein müssen und schriftlich vom Verbraucher zu unterzeichnen sind. Hingegen sollen Verträge, die durch Verbraucher eingeleitet werden wie bisher durch einfache Bestätigung des Unternehmens zustande kommen.

Antragsbegründung

Die Regelung bezieht sich auf den B2C Handel (Handel mit Endverbraucher). Sie dient ausschließlich der Verhinderung von betrügerischen Verkaufsversuchen. Eine "Überrumpelung" des Verbrauchers ist durch die Schriftform verhindert. Die Forderung, dass der Vertrag als solcher erkennbar sein muss, tut das Übrige.

In der Praxis hätte diese Regelung das folgende Ergebnis:

  • Wird der Endverbraucher durch den Anbieter kontaktiert (Beispiel: Verkaufstelefonat) und sagt der Verbraucher sein Interesse zu, muss der Anbieter ihm einen schriftlichen Vertrag zusenden, der als solcher erkennbar ist, den der Kunde unterzeichnet und zurück sendet, damit ein Vertrag zu Stande kommt.
  • Kontaktiert der Verbraucher den Anbieter (Beispiel: TV-Shop, Web-Shop, Pizzaria), kommt der Vertrag bereits dann zu Stande, wenn der Anbieter telefonisch den Auftrag annimmt oder eine Bestätigung über ein anderes Medium sendet. Dies entspricht den bisherigen Regelungen.

Diesem Antrag zu Grunde liegt ein konkreter Vorschlag für eine Gesetzesergänzung, welche für die Bundestagswahl geeignet wäre und in der AG Verbraucherschutz vorgestellt wurde. Der hier eingereichte Antrag ist Ergebnis der Diskussion in der AG Verbraucherschutz.

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Datum der letzten Änderung

10.11.2011

Antragsgruppe

Verbraucherschutz

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft