Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q028

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q028

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Grundeinkommen 2.0

Antragsteller

Nico.Ecke (i.V. für einen Noch-nicht-Piraten)

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Um die Verhandlungsposition von Erwerbstätigen zu stärken, soll der Staat jedem, jederzeit und vor allem kurzfristig einen Einkommensplatz anbieten, so dass jedem immer eine Auswahlmöglichkeit geboten wird. Das Nettoeinkommen dafür soll sich, umgelegt auf normale monatliche Arbeitszeit, an der Summe aus Wohngeld, Transferleistung nach SGBII (Hartz IV) und den entsprechenden anrechnungsfreien Zuverdienstbeträgen orientieren.

Zum Bezug dieses Einkommens sollen die Anwesenheitszeiten am Einkommensplatz oder bei dem den Einkommensplatz bereitstellenden Amt, sowie Zeiten für das Schreiben von Bewerbungen und für Vorstellungsgespräche berechtigen.

Damit diese Einkommensplätze nicht entsprechend bezahlte marktwirtschaftliche Arbeitsplätze verdrängen, sollen die staatlich garantierten Einkommensplätze für den Erwerbstätigen, wie auch für den Arbeitgeber im Rahmen dieser staatlich garantierten Einkommensplätze gewisse Nachteile aufweisen. Für den Erwerbstätigen soll der Nachteil darin bestehen, dass er einer Tätigkeit nur temporär zugewiesen wird, so dass dieses nicht langfristig einem normalen Arbeitsverhältnisses gleich kommt. Für den Arbeitgeber, im Rahmen der staatlich garantierten Einkommensplätze, soll der Nachteil darin bestehen, dass kein Vertrag mit Arbeitspflicht, keine Zuweisungspflicht von Erwerbstätigen und auch keine Anwesenheitspflicht in Folge der Möglichkeit sich zu bewerben besteht.

Die Zuweisung der Erwerbstätigen zu den Arbeitgebern für dieses staatliche Angebot der Erwerbseinkommensplätze soll auf der Basis einer Bewerbung um Zuweisung durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Arbeitgeber soll in dieser Bewerbung die Anforderungen an die formale Qualifikation des Kandidaten, die nachgefragte Stundenzahl, das Entgelt an das Amt und den Arbeitsinhalt aufführen. Das Entgelt steht dem Amt zu und mindert die Haushaltsbelastung durch die Einkommenszahlungen. Auf der Basis dieser Bewerbungen weist das Amt die Erwerbstätigen zu. Es ist aber nicht dazu verpflichtet die Bewerbungen zu berücksichtigen. Bewerben dürfen sich Privathaushalte, Selbständige, Organisationen und Gebietskörperschaften.

Antragsbegründung

Dieses Angebot soll als Übergangsangebot neben Hartz 4 bestehen. Es soll jenen, die sich nicht den Zwängen von Hartz 4 aussetzen möchten, eine Alternative bieten. Zugleich soll es all jenen, die aus verschiedenen Gründen keinen (unmittelbaren) Anspruch auf Hartz 4 haben, die Freiheit geben, mittels dieser Rückfallposition ihre Situation aktiv zu gestalten und zu verändern.

Der Grundsatz des Erwerbslebens „Zeit ist Geld“ wird in diesem Konzept abgebildet. Dadurch soll dieser staatlich garantierte Job in einer Reihe mit den normalen marktwirtschaftlichen Jobs stehen. Er soll es den Menschen ermöglichen, sich ohne Existenzängste fürchten zu müssen aus einem Job zu zurückzuziehen und frei von Repressionen einen selbstgewählten Arbeitsplatz zu finden. Der staatlich garantierte Einkommensplatz ist in diesem Sinne vor allem ein Transferbezugsplatz mit Jobeigenschaften. Er ist eher nur beiläufig ein wertschöpfender Arbeitsplatz. Der Transferentzug ist wie der Einkommenswechsel beim Jobwechsel gestaltet. Wechselt man den Job, ersetzt das neue Einkommen das des alten Jobs, egal ob man vorher mehr oder weniger verdient hat.

Die Arbeitgeber werden aufgrund der Einschränkungen beim Zugriff auf die Arbeitskraft der zugewiesenen Erwerbstätigen diesen nur Arbeiten anbieten, die diese aus freien Stücken erledigen werden und die nicht zeitlich gebunden sind. Das schränkt die Möglichkeit für die Arbeitgeber ein, normale, zuverlässige Arbeitskräfte durch diese zugewiesenen Erwerbstätigen zu ersetzen.

Durch die positiven Anreize in diesem Angebot, sich einen Arbeitsplatz im freien Markt selbst zu suchen, ist das Transfervolumen im Vergleich zu einem Hartz 4 Bezieher kleiner. Es wird zusätzlich durch die Entgelte der Arbeitgeber geschmälert. Folglich entlastet jeder Hartz 4 Bezieher, der in dieses Angebot wechselt, den Staatshaushaltes. Durch Erwerbstätige, die aus ihrem Job in dieses Angebot flüchten, entstehen zusätzliche Haushaltsbelastungen. Dem stehen die positiven Folgen der zunehmenden Markteffizienz und der höheren Arbeitsproduktivität in Arbeitsplätzen für die man sich bewusst entscheidet entgegen. Es ist davon auszugehen, dass dieses staatliche Angebot wie ein Mindestlohn wirkt und die Marktbedingungen für die niedere Einkommensschicht wesentlich verbessert. Die besseren Marktbedingungen werden wahrscheinlich auch zu einer niedrigeren Arbeitslosigkeit in dieser Schicht führen.

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    Datum der letzten Änderung

    16.11.2011

    Antragsgruppe

    Recht auf sichere Existenz und Teilhabe

    Status des Antrags

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