Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q027
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AntragsnummerQ027 Einreichungsdatum{{#dpl: |
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}} AntragstitelSicherung des Existenzminimum. Regelung für Bedarfsgemeinschaften und Ehen. AntragstellerAntragstypPositionspapier AntragstextEhepartner können entscheiden ob sie ihr Einkommen splitten oder nicht. Erst danach wird geprüft, ob die beiden Einkommen noch eine Förderung vom Staat bekommen, um das Existenzminimum zu garantieren. Bei anderen Lebens- und Bedarfsgemeinschaften wird das Einkommen der Partner nicht angerechnet. Dies verhindert Kontrollen und Hausbesuche bei Bedarfsgemeinschaften. AntragsbegründungFalls das BGE eingeführt wird, oder das Ehegattensplitting abgeschafft wird, dann ist diese Regelung überflüssig. Aber solange in Deutschland die bisherige Regelung gilt, dann ist es eine wichtige Erweiterung. Ehepartner die durch Ehegattensplitting viel Steuern sparen sollen nicht die gleiche Förderung zum Existenzminimum bekommen, wie unverheiratete Paare. Gleichzeitig dürfen aber verheiratete nicht benachteiligt werden. Deswegen dürfen sie entscheiden, ob sie das Ehegattensplitting nutzen oder lieber ihre Einkommen getrennt lassen. Im zweiten Fall werden sie mit unverheirateten Paaren, Bedarfsgemeinschaften (wie z.B. WGs) gleichgestellt. Momentan wird Leuten die zusammen in einer Wohnung wohnen Hartz IV gekürtzt, wenn einer von beiden einen Verdienst hat. Das ist nicht haltbar. Liquid Feedback- Wiki-Antragsfabrik- Piratenpad- Konkurrenzanträge-
Datum der letzten Änderung07.08.2012 AntragsgruppeArbeit und Soziales Status des Antrags |