Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA349
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA349 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Ansgar Veltens |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Datenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelElektronische Gesundheitskarte AntragstextWir lehnen die elektronische Gesundheitskarte aus Datenschutzgründen in ihrer jetzigen Form ab. Wir setzen uns dafür ein, dass die Speicherung von Patientendaten nicht auf Zentralrechnern stattfindet. Die Speicherung von medizinischen Daten auf einem Zentralrechner birgt große Gefahren für den Datenschutz. Im Jahr 2005 gründeten die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie der zugehörigen Telematikanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern. Der GKV-Spitzenverband hält 45 Prozent der Gesellschafteranteile und vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung in der gematik. Weitere 5 Prozent der Gesellschafteranteile hält der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die übrigen 50 Prozent verteilen sich auf die Spitzenverbände der Leistungserbringer. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV. Vielen ist nicht bekannt dass bei der Entwicklung der eGK auch große Lebensversicherungen beteiligt sind. Das Interesse an der Beteiligung zur Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte durch Lebensversicherungen sollte uns hinsichtlich der Datensicherheit aufhorchen lasse. Die von den Befürwortern zur Einführung der eG-Kart vertretenen Argumente sind einleuchtend, wohlklingend und versprechen dem Patienten eine bessere und Risiko ärmere Behandlung. Augenscheinlich müssten wir also der Einführung einer eGK durchaus positiv gegenüberstehen. Das Vorhandensein von Patientendaten erweckt Beharrlichkeit durch Unberechtigte wie z.B. durch Lebensversicherungen. Trotz strikter Verneinung dass ohne die Zustimmung des Patienten nicht auf diese Daten zugegriffen werden kann, ist dies dennoch möglich.Wir sind davon überzeugt, dass keine Speicherung von Daten auf Zentralrechnern erforderlich ist um eine vernünftige Patientenversorgung zu gewährleisten. Antragsbegründung- Diskussion
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