Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA340

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA340
Einreichungsdatum
Antragsteller

JohannesPonader

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 10.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Antrag zum Versammlungsrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt an passender Stelle in das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl aufzunehmen:

Versammlungsrecht

Das Grundgesetz garantiert das Recht, sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel wird dieses Grundrecht durch das Versammlungsrecht eingeschränkt.

Die Vorschriften des Versammlungsrechts sind jedoch dort, wo sich soziale Bewegungen vermehrt dezentral über das Internet organisieren, reformbedürftig.

So legt das Versammlungsgesetz zum Beispiel fest, dass jede angemeldete Versammlung einen Veranstalter und einen Versammlungsleiter benötigt, der die Versammlung gegenüber den Behörden repräsentiert und innerhalb der Versammlung gegebenenfalls Hilfsaufgaben der Polizei übernimmt.

In sozialen Netzen entsteht der Wunsch, sich zu versammeln, oft auch ohne die Mitwirkung einer zentralen Instanz, die als Veranstalter auftreten könnte. Zudem gibt es vermehrt Versammlungen, die sich basisdemokratisch organisieren, und die daher auch von ihrer demokratischen Struktur her nicht bereit sind, eine einzelne Person als Leiter zu benennen.

Die PIRATEN werden das Versammlungsrecht daher insoweit überarbeiten, dass auch für Versammlungen, die keinen Veranstalter und keinen Leiter besitzen, Rechtssicherheit hergestellt wird.

Weiterhin werden die PIRATEN das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das im Grundgesetz nur für Deutsche garantiert wird, auf alle Menschen ausweiten, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.

Antragsbegründung

In der Occupy-Bewegung hat sich gezeigt, wie wenig das aktuelle Versammlungsrecht auf soziale Bewegungen vorbereitet ist, die sich von unten dezentral organisieren.

Versammlungen, die von keinem Veranstalter angemeldet sind, besitzen keine Rechtssicherheit und können jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Tritt jedoch eine Person als Einzelperson als Veranstalter auf, so hat sie damit per Gesetz eine privilegierte Rolle inne, die evtl. von der Versammlung so nicht gewünscht wird.

Die Vorgabe des Versammlungsrechts, dass für jede Versammlung ein Leiter zu bestimmen ist, zwingt auch Versammlungen, die sich basisdemokratisch und gleichberechtigt organisieren wollen, ein Repräsentationsprinzip auf. Gegen diese Vorgabe hat sich beispielsweise die tägliche Occupy-Versammlung auf der Reichstagswiese in Berlin erfolgreich gewehrt.

Obwohl dies von der aktuellen Gesetzeslage nicht gedeckt ist, hat die Versammlungsbehörde in Berlin daraufhin zu der Linie gefunden, eine Versammlungsanmeldung auch dann zu akzeptieren, wenn kein Versammlungsleiter benannt wird. Die Versammlungsanmeldungen werden hier als Gruppenanmeldung durch eine spontan gebildete Personengemeinschaft eingereicht.

Es ist sinnvoll, wenn wir Piraten für solche Fälle, in denen sich soziale Impulse dezentral und basisdemokratisch übers Netz organisieren, für Rechtssicherheit im Versammlungsrecht sorgen und damit auch zeigen, dass wir schnell und kompetent auf aktuelle Entwicklungen in unserem Wertespektrum reagieren.

Der zweite Teil des Antrags setzt unser Verständnis der Gleichberechtigung von Deutschen und ausländischen Mitbürgern ins Versammlungsrecht um. Bisher ist das Versammlungsrecht für jedermann nur auf einfacher Gesetzesebene realisiert. Der entsprechende Wahlprogrammabschnitt des Antrags fordert, dieses Versammlungsrecht für jedermann (und nicht nur für Deutsche) in Verfassungsrang zu erheben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge