Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA300

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA300
Einreichungsdatum
Antragsteller

ScumPH

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Pazifismus und Militär„Pazifismus und Militär“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 09.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Bewaffnete Drohnen

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland fordert, daß es dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung der Bundeswehr verboten wird, Drohnen mit Bewaffnung zu beschaffen sowie deren Entwurf, Konstruktion oder Herstellung zu betreiben oder zu unterstützen. Ferner ist per Gesetz sicherzustellen, daß niemals autonom handelnde, waffentragende Drohnen oder andere autonom rechnergesteuerte Waffen zum Einsatz kommen. Drohnen zum ausschließlichen Zwecke der Aufklärung oder Zieldarstellung sind ausdrücklich auszunehmen.

Antragsbegründung

Der Einsatz bewaffneter Drohnen durch die USA in Afghanistan und Pakistan zeigt, daß pro Angriff im Schnitt ca. 90% der Opfer unbeteiligt sind. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das internationale Kriegsvölkerrecht, insbesondere der Genfer Konvention (Art.3.1a i.V.m. ZusProt 1 Art.51) sowie VStGB §11 (1) 1. Es muß sichergestellt werden, daß die Bundesrepublik Deutschland niemals Kriegsverbrechen durch den Einsatz von autonomen Waffen begehen kann.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge