Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA269
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA269 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Marioscondo |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelFörderung von Forschung und Innovation AntragstextDer Parteitag möge folgende Entschließung verabschieden: Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Innovation sollen Arbeitsergebnisse aus Forschungsprojekten frei zugänglich veröffentlich werden, die direkt oder indirekt durch öffentliche Mittel gefördert werden. Ziele dieser Intiative sind:
Zur Veröffentlichung von Arbeits-Ergebnissen soll 'Open Access' definiert werden. Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen soll erfolgen, spätestens zwei Monate...
erfolgen. Die Bereitstellung von Forschungsmitteln sind an Vorgaben der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen zu binden. Forschungsprojekte, die keine oder nur eine unvollständige Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen zum Ziel haben, dürfen nicht durch öffentliche Mittel direkt oder indirekt gefördert werden. Die zur Veröffenlichung bereitgestellten Unterlagen sind umfänglich bereitzustellen. Dies beinhaltet jegliche Dokumentationen, Testergebnisse, Software, Source-Codes, Schaltpläne und die Beschreibung der notwendigen Voraussetzungen zum Einsatz von Arbeitsergebnisse. Dokumentation zu Grundlagen und Hintergründen zum Forschungsgebiet sind in geeigneter und verständlicher Form bereitzustellen. Ergebnisse aus Forschung, Enwicklung und Dokumentation müssen in lesbarer und auswertbarer Form bereitgestellt werden, wobei die hierfür eingesetzte/erforderliche Software zumindest für den Anwendungszweck in frei zugänglicher Form abrufbar sein muss. AntragsbegründungBei Forschungsergebnissen, die mit öffentlichen Mitteln erarbeitet wurden, handelt es sich um ein Allgemeingut. Es soll sichergestellt werden, dass Arbeitsergebnisse in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form bereitgestellt werden. Hierzu zählt die Bereitstellung Dokumentation zum Forschungsgebiet und den notwendigen Grundlagen zum Verständnis der Ergebnisse. (Die Angabe von Referenzen auf frei zugängliche Dokumentation ist hierbei ausreichend) Weiterhin soll sichergestellt sein, dass die Nachvollziehbarkeit der Arbeitsergebnisse nicht auf propritäre (Software-)Produkte angewiesen ist. Vielmehr soll beim Einsatz von (Software-)Produkten darauf geachtet werden, dass diese frei verfügbar sind oder dass zugehörige Software-Pakete im Zusammenhang mit den Arbeitsergebnissen lizenzfrei veröffentlicht und verteilt werden können. Weitergehende Fragestellungen sind zu erarbeiten, welche bereits zum Teil in der AG Open Access zur Verfügung stehen. Hierunter fallen
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