Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA266

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA266
Einreichungsdatum
Antragsteller

Der Anhalter & Andena

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 09.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Verwertung von Steuer-CDs

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antragstext als Positionspapier beschließen und als Programmpunkt im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufnehmen:

Verwertung von Steuer-CDs

Die Piratenpartei begrüßt grundsätzlich jede Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung sowie anderer Straftaten. Der durch die Steuerhinterziehung erzeugte finanzielle und gesellschaftliche Schaden weckt die grundsätzliche Akzeptanz einer Verwertung von Daten sogenannter Steuer-CDs. Die Piratenpartei erkennt hierbei aber auch eine bestehende Diskrepanz zwischen moralischer und gesellschaftlicher Akzeptanz und dem rechtsstaatlichen Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung an.

Die Piratenpartei unterstützt grundsätzlich den Schutz von Whistleblowern und spricht sich dafür aus, die Überbringer der sogenannten Steuer-CDs als Whistleblower zu verstehen und ihnen Schutz zu gewähren. Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, hier den dringend notwendigen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Whistleblowern, insbesondere im Zusammenhang bei Hinweisen auf begangene Straftatan, zu schaffen. Dies umfasst auch die Festlegung der rechtsstaatlichen Grenzen des Whistleblowing und von eventuell in Verbindung hiermit begangenen Straftaten.

Darüber hinaus fordert die Piratenpartei, dass die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, alle vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel zur Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung effizient zu nutzen. Die Ungleichbehandlung von Gehaltsempfängern, denen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird und den Beziehern anderer Einkommensarten, deren faktische Eigenveranlagung nur sehr ineffizient überprüft werden kann, muss soweit wie möglich beseitigt werden.

Antragsbegründung

Vorneweg:

Dieser Antrag lässt bewusst die Frage eines etwaigen Ankaufs von angebotenen Steuer-CDs außer Betracht, da die Antragsteller sich bewusst sind, dass dieser Teilaspekt der Bezahlung von angebotenen Daten aus durchaus nachvollziehbaren und verständlichen moralischen Gründen und wegen der erforderlichen staatlichen Vorbildfunktion des Staates, nicht selbst zu Straftaten zu animieren, umstritten ist.

Antragsbegründung:

Der vorliegende Antrag beruht auf folgenden Ansatzpunkten:

Eine Steuerhinterziehung ist bereits nach heutiger Rechtslage eine Straftat gemäß §370 AO http://dejure.org/gesetze/AO/370.html , die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Die Steuerbehörden sollen bei begründeten Hinweisen auf eine Straftat Ermittlungen einleiten, unabhängig von der Herkunft der Hinweise auf die begangenen Straftaten.

Die Hinweisgeber auf die begangenen Straftaten, die sich etwaig im Inland oder im Ausland durch das Whistleblowing oder durch die Ermittlung oder Aufdeckung der Tatbestände einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat schuldig machen, sollen vor Strafverfolgung geschützt werden können.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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