Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA229

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA229
Einreichungsdatum
Antragsteller

Mueslikind

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Geschlechter- und Familienpolitik„Geschlechter- und Familienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 09.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

"Grundsicherung für Kinder"

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass eine Grundsicherung für alle Kinder - auch Flüchtlingskinder - mindestens entsprechend der Forderung des "Bündnis Kindergrundsicherung" eingeführt wird.

Diese soll bisherige Kindergeldregelungen ersetzen und unabhängig vom Elterneinkommen ausgezahlt werden. Um sie sozial gerecht auszugestalten, soll sie mit dem Grenzsteuersatz des bisherigen elterlichen Einkommens ohne Kindergrundsicherung versteuert werden.

Einen Anspruch auf diese Grundsicherung sollen alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren sowie in der Ausbildung befindliche Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren haben.

Antragsbegründung

Kinder können kein eigenes Einkommen generieren. Sie sind dadurch vollkommen abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Eltern. Kinder stellen für Eltern ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Menschen, die im Niedriglohnbereich tätig sind sowie alleinerziehende Elternteile müssen häufig „ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ („Hartz IV“) in Anspruch nehmen. Arbeitslose Eltern mit geringer Qualifikation und mehreren Kindern haben kaum Möglichkeiten, Beschäftigungen zu finden, bei denen sie mehr verdienen als Hartz IV.

Gäbe es eine Grundsicherung für Kinder, wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt Menschen ohne Kindern finanziell gleichgestellt.

Eine Grundsicherung für Kinder könnte also bei vielen Eltern dazu führen, dass sie nicht mehr als Aufstocker zum Jobcenter müssen oder dass sie überhaupt erst eine Beschäftigung aufnehmen können. Diese Maßnahme würde einen deutlichen Bürokratieabbau mit sich bringen (Kindergeld, Hartz IV).

Wichtiger ist aber die Bedeutung für die betroffenen Familien. Sie müssen sich nicht mehr der behördlichen Schikane aussetzen, haben das Gefühl, selbständig leben zu können und müssen nicht mehr unter Arbeitslosigkeit leiden. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Arbeitslosigkeit von Eltern massive negative Auswirkungen auf deren Kinder hat. Die Möglichkeit (nicht der Zwang!) zu arbeiten wirkt sich also auf die Entwicklung der Kinder der Betroffenen positiv aus.

Die Zukunft der Gesellschaft hängt davon ab, dass Kinder geboren werden und gute Entwicklungschancen und Bildung erhalten. Einen Großteil der Last tragen die Eltern: Das finanzielle Risiko und den erheblichen zeitlichen Aufwand sowie die massiven Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Da die gesamte Gesellschaft von den Kindern profitiert (Rente, Pflege etc.), ist es angemessen, alle zumindest an der Grundsicherung für die Kinder zu beteiligen.

Bisher werden Flüchtlingskinder durch das Asylbewerbergesetz benachteiligt und bekommen noch weniger Geld als Kinder von HartzIV-Empfängern. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention.

Eine Grundsicherung für Kinder steht nicht einem Einsatz gegen die Ungerechtigkeit von Hartz IV und für eine generelle Umsetzung der Forderung nach einer sicheren Existenz entgegen. Im Gegenteil ist sie ein erster Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Rechts auf gesellschftliche Teilhabe, da man sich in diesem Bereich mit anderen Akteuren zusammentun kann und diese Forderung zunächst leichter durchsetzbar sein dürfte, als Forderungen zur sicheren Existenz für alle Menschen.

Neben der individuellen Grundsicherung muss selbstverständlich auch die Infrastruktur für Kinder, z.B. gesellschaftlich finanzierte Bildungs- und Freizeitangebote verbessert werden. Geld- und Sachleistungen sollten aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn Kinder brauchen beides: Wohnung, Essen, Kleidung UND Schule, Freunde und Spiel.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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