Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA186
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA186 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 09.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelDemokratische Beteiligung AntragstextDer Bundesparteitag möge als Bestandteil des Wahlprogramms für die kommende Bundestagswahl beschließen: Demokratische BeteiligungKein Mensch darf von der Beteiligung an demokratischen Entscheidungen, von deren Folgen er unmittelbar betroffen ist, ausgeschlossen werden. Deshalb haben alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik haben, das Recht auf demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen der Politik. Dafür ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu erleichtern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist anzustreben. Darüber hinaus setzen wir uns für ein kommunales Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt. AntragsbegründungBegründung (nicht Bestandteil des Antragstextes)Der Antrag ist als Gegenantrag zu den Anträgen PA120, PA122 und PA123 eingebracht worden. Er basiert auf dem Beschluss des Berliner Grundsatzprogramms. Verwiesen sei auf die ausführliche Diskussion zu diesem Thema während der Erarbeitung des Textes im Berliner LiquidFeedback. Auch wenn der Antrag »nur« ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger erreichen will, ist es erforderlich, das in einem Bundestagswahlprogramm zu fordern, da zur Realisierung die Artikel 20 und 28 GG geändert werden müssen. Eine Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger lässt sich dadurch legitimieren, dass die kommunale Ebene eine reine Verwaltungsebene (und eben nicht eine staatliche Ebene eigener Rechtsfigur) ist. Dadurch lässt sich in diesem Rahmen eine Änderung des Art. 20 GG realisieren, ohne die Staatskonstruktion zu beeinträchtigen, die den unveränderlichen Charakter des Art. 20 GG ausmacht. Die zugrundeliegende Initiative für diesen Antrag wurde in der Berliner LiquidFeedback-Instanz erfolgreich abgeschlossen:
Diskussion
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