Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA181
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA181 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Bastian |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 09.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelAntragsmodul WI-09 – Finanzsystem und Bankeninsolvenz AntragstextDas Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss durch strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung erschwert werden. Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert. Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten. AntragsbegründungDas Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Wie die krisenhaften Entwicklungen der Finanzmärkte in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, sind hier stabilisierende Elemente notwendig. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss erschwert werden. Eine Möglichkeit hierzu sind strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung. Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert. Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten. Eingereicht im Namen der AG Wirtschaft Diskussion
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