Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA155
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA155 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Gisela |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Staat und Religion„Staat und Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 07.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelStreichung von Zuwendungen an die rk Kirche AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen: Der rk Kirche werden alle Zuwendungen, Kirchensteuern und Gehaltszahlungen (z.B. an Bischöfe) gestrichen werden, da die rk Kirche
ist. AntragsbegründungEine undemokratische Kirchenform ist in einem demokratischen Staat nicht hinnehmbar und darf vom Staat nicht finanziert werden. Der Staat sollte deshalb alle Zuwendungen an die rk Kirche und alle Zahlungen an rk Amtsträger (Bischöfe erhalten montlich tausende von EUR) stoppen. Die rk Kirche sollte alle Privilegien verlieren und nicht mehr Anstalt des öffentlichen Rechts sein. Bestehende Einrichtungen und Arbeitsverhältnisse sollten vom Staat übernommen und mit Grundrechten der demokratischen Ordnung und geltenden Arbeitsschutzrechten ausgestattet werden. Es ist dringend notwendig, dass eine Partei diese undemokratischen Zustände in der rk Kirche wahrnimmt, alle bestehenden Parteien in Berlin wagen sich derzeit nicht daran, die Realität bezüglich des Zustandes in der rk Kirche zu sehen. Eine Trennung von Kirche und Staat allein hilft nicht, das Problem zu lösen, denn dammit könnte sich die rk Kirche weiter als undemokratische Gruppierung in einem demokratischen Staat halten und das ist nicht hinnehmbar. Da der Staat Gelder an die rk Kirche gibt und Gehälter bezahlt, kann er auch Einfluss auf die Strukturen der rk Kirche (wie Demokratie und Arbeitsschutz) nehmen. Das Konkordat muss geändert werden und der Satz: - Die Kirche regelt ihre Angelegenheiten selbst im Rahmen der allgemeinden Gesetze - muss bedeuten, dass die staatlich gültigen Rechte auch in der rk Kirche gelten müssen. Diskussion
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