Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA119

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA119
Einreichungsdatum
Antragsteller

Marioscondo

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Bauen und Verkehr„Bauen und Verkehr“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.08.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Anpassung von Tempo-Limits in Deutschland

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms beschließen:


Einführung neuer Tempolimits

Der vorliegende Antrag gliedert sich in zwei Teile:

  • Die Anpassung der geltenden Tempolimits für Deutschland
  • Die Möglichkeit zur Anpassung von Tempolimits auf Grund von baulichen oder verkehrstechnischen Gegebenheiten.


Teil 1: Neue Festlegung von Tempolimits

Die aktuell geltenden Tempolimits sollen herabgesetzt werden.

Das für Autobahnen geltende Recht sieht aktuell vor, dass bei Bedarf ein Tempolimit eingeführt wird. Diese Vorgehensweise soll dahingehend abgeändert werden, dass als allgemeiner Standard ein definiertes Tempolomit vorgegeben wird, welches be Bedarf erweitert, eingeschränkt oder aufgehoben werden kann.

Tempolimits sollen bundesweit einheitlich wie folgt umgesetzt werden:

  • 120 km/h auf Autobahnen:
  • 80 km/h auf Landstraßen und Bundesstraßen
  • 50 km/h innerorts auf Hauptverkehrsstraßen
  • 30 km/h innerorts auf Nebenstraßen


Teil 2: Möglichkeit zur Anpassung geltender Tempolimits

Tempolimits sollen streckenbezogen erweitert oder eingegrenzt werden können. Notwendigkeiten zur Anpassung von geltenden Regelungen können durch bauliche Gegebenheiten begründet sein oder durch das Umfeld von Straßen, wie z.B. das Vorhandensein von Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichutngen oder durch Fußgänger/Fahrradfahrer stark frequentierte Straßen/Plätze.

Antragsbegründung

Hintergrund und Statistik

Die vom statistischen Bundesamt Veröffenlichen Zahlen von polizeilich aufgenommenen Unfällen belegen folgende Zahlen für 2010:

  • Anzahl an Verkehrstoten: 3657
  • Unfälle mit Personenschaden: 288800
  • Anzahl an Unfällen: 2,4 Millionen

Um dem Problem der hohen Zahl an Verkehrsopfer zu begegnen, wurden in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So zum Beispiel:

  • Einführung der Hochstgeschwindigkeit auf Landstraßen
  • Einführung der Hochstgeschwindigkeit innerorts
  • Einführung der 0,8 Promille-Grenze für die Blutalkoholkonzentration
  • Verschärfung auf die 0,5 Promille-Grenze für die Blutalkoholkonzentration
  • Einführung der Anschnall-Pflicht
  • Einführung der Helmtrage-Pflicht

Auf Grund der immer weiter steigenden Verkehrsdichte auf allen Straßenformen innderhalb von Deutschland und der weiter steigenden Leistung für Motorräder, PKWs und Transporter, wird den Effekten aus zuvor genannten Maßnahmen entgegengewirkt.

Weiterhin steigt durch das gestiegene Verkehrsaufkommen die gesundheitliche Beeinträchtigung von Anwohnern auf Grund von Emmissionen aus dem Straßenverkehr. Schon heute können viele Gemeinden die vorgegebenen Grenzwerte der definierten Emmisionswerte nicht mehr einhalten.

Ziel soll sein, eine Heruntersetzung von Tempolimits zu erreichen. Grundsätzlich handelt es sich bei den vorgeschlagenen Tempolimits um geltende Regelungen, die europaweit in ähnlichem Maße zu finden sind.

Der Vorschlag fügt sich in die vorhandene Beschilderung innnerhalb Deutschlands weitgehend ein, sodass eine Umsetzung mit geringen bürokratischen Aufwänden und geringen Erfordernissen zur Anpassung der vorhandenen Beschilderung durchzuführen wäre. Es wird jedoch erwartet, dass sich an vielen Stellen eine Vereinfachung der aktuellen Beschilderung ergeben wird.

Um der hohen Zahl von Unfällen entgegenzuwirken, insbesondere mit Personenschäden, wird eine Heruntersetzung der Tempolimits auf deutschen Straßen gefordert. Weitergehende Maßnahmen, wie die Heruntersetzung von Auflagen zur Einführung von Spielstraßen oder die Förderung zur Erforschung von innovativen Konzepten zur Unfallvermeidung werden als ergänzende, jedoch separate Bausteine zur Erlangung der anagengenen Ziele gesehen.

Bei der Wahl der Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden folgende Gegebenheiten berücksichtigt:

  • mit der Festlegung des Tempolimits auf 120 Km/h für Autobahnen werden Geschwindigkeiten bis 140 km/h auf Grund der geltenden Tolleranzgrenzen nicht geahndet.
  • Erfahrungswerte und Ergebnisse aus Studien zeigen, dass hohe Geschwindigkeiten auf gefüllten Straßen keine Verkürzung der Reisedauer erbringen und eine optimale Verkehrsdichte bei niedrigeren Geschwindigkeiten erreicht werden.
  • die Staugefahr bei gleichmäßigem Verkehrsfluss und einheitlichen Geschwindigkeiten sinkt.
  • nicht unerhebliche Gefahren ergeben sich aus den hohen Geschwindigkeitsdifferenzen

Erwartete Effekte

Durch eine Festlegung von grundlegenden Tempolimits werden neben der allgemeinen Erhöung der Sicherheit folgende Effekte erwartet:

  • Reduzierung der Gesamtzahl an Unfällen
  • Reduzierung der Anzahl von Personenschäden und Verkehrstoten
  • Verringerung/Vereinfachtung der Beschilderung
  • Verringerung der Schadstoffemmissionen durch den Straßenverkehr
  • Verringerung der Lärmemmissionen durch den Straßenverkehr
  • Verbessung der Lebensqualität bei Anwohnern
  • besserer Verkehrsfluss und somit kürzere Fahrzeiten
  • Veringerung der Staugefahr

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA336