Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA072

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA072
Einreichungsdatum
Antragsteller

NX

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre bei Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen

Antragstext

Es wird beantragt ins Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 und Europawahl 2014 folgende Forderung einzufügen:

Die Piratenpartei fordert die Senkung des notwendigen Alters zur Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen auf 12 Jahre.

Antragsbegründung

In einer modernen Gesellschaft gelten alle Grundrechte für jeden einzelnen Menschen. Eines der einfachsten Mittel ist die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts. Im Laufe der Geschichte wurde das Wahlalter mehrfach gesenkt. Das Wahlrecht zur ersten Wahl 1871 im Deutschen Reich besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt.[1] Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist nach heutigem Wissen willkürlich und eine mangelnde politische Reife der 16- und 17-Jährigen kann durch empirische Studien nicht belegt werden.[2] Jugendliche sind heutzutage deutlich selbständiger als noch vor einigen Jahrzehnten.[3] Ob ein Wahlalter allerdings an ein persönliches Reife-Kriterium gebunden werden kann oder muss ist jedoch höchst fraglich, da dies in Bezug auf eine ältere Bevölkerungsschicht auch kein Kriterium darstellt.[4]

Insbesondere Bürgerrechtler und die Sozialwissenschaften formulieren zusehends Kritik daran, dass nicht die Exklusion (Ausschluss bzw. Nicht-Einbeziehen) von Kindern und Jugendlichen beim Wahlrecht begründet werden muss, sondern die Inklusion.[5] Eine Exklusion findet durch die Nicht-Anerkennung von Kindern als Bürger statt, womit sie lediglich passive Empfänger von gesellschaftspolitischen Entscheidungen werden, ohne die Möglichkeit zu haben sie aktiv mitzugestalten (mit Ausnahme einiger kommunaler Kinder- und Jugendbeiräte). Kinder und Jugendliche werden zwar als Bürger von morgen wahrgenommen, nicht aber als Bürger von heute, die auch heute partizipieren wollen.[6] Eine konsequente demokratische Verfassungsstruktur muss prinzipiell erst einmal davon ausgehen, dass jeder Mensch eine Stimme besitzt. Nicht zuletzt gehört jeder Mensch per Geburt verfassungsrechtlich zum Staatsvolk im Sinne des Artikel 20 GG, mit all seinen Rechten, an.[7]

Entwicklungspsychologisch gesehen sind Kinder bereits im Alter von 5 Jahren fähig ihren Willen zu wählen zu bekunden.[8] Mit dem Eintritt in die Schule haben sie bereits ein politisches Grundverständnis bzw. -wissen[9], eine konsistente Werteorientierung[10] und eine Reflexions- und Argumentationskompetenz[11], welche sich innerhalb des ersten Schuljahres zusehends verstärken. So besitzen sie bereits ein starkes Bewusstsein für globale Themen wie Hunger, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Migration oder Krieg, wenngleich sie diese bisher selten in einen Zusammenhang bringen können.[12] Ebenso entwickelt sich in dieser Zeit das logische Denken bzw. die Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen.[13] "Empirische Untersuchungen belegen, dass Jugendliche bereits etwa ab dem 15. Lebensjahr in der Lage sind, formal-logische Denkoperationen durchzuführen. Dies ist die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, auch Erwachsene erreichen also in Bezug auf diese Dimension kein höheres Niveau."[14]

Die Grenzziehung zwischen Kind und Jugendlichen ist wissenschaftlich nicht einheitlich definiert.[15] „Kindheit“ ist eine historische Konstruktion der gesellschaftlichen Verhältnisse während der Industrialisierung.[16] Die Unterscheidung von Gesellschaftsmitgliedern nach ihrem Alter ist kein biologischer Diskurs, sondern ein Erziehungsdiskurs und hängt mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen.[17] Der gesellschaftliche Blick auf Kinder ist damit fast immer erwachsenenzentriert.[18]

Aus anthropologischer Sicht sind Kinder im Alter zwischen 7 bis 12 Jahren so weit entwickelt, dass ihr Überleben nicht mehr von anderen abhängig ist.[19] Während des 18. Jh. wurde Jugendlichkeit verstärkt an der Pubertät festgemacht.[20] Diese hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zunehmend vorverlagert, sodass Mädchen ihre Menarche (Regel) heutzutage durchschnittlich mit etwa 10 oder 11 Jahren und Jungen ihre erste Ejakulation (Samenerguss) mit durchschnittlich 12 Jahren bekommen.[21]

Kinder sind bereits mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig und mit 12 Jahren beschränkt bzw. mit 14 Jahren vollständig religionsmündig.[22] Im Alter von 13 Jahren dürfen Jugendliche Beschäftigungen im geringen Umfang verrichten[23] und ab dem 15. Lebensjahr erlischt das allgemeine Beschäftigungsverbot[24] sowie die allgemeine Schulpflicht. Im Alter von 12 bzw. 13 Jahren setzt meist die Ablösung vom Elternhaus und der Herkunftsfamilie ein. Bereits jeder dritte Jugendliche besitzt im Alter von 13 Jahren ein eigenes Bankkonto mit Karten-Verfügungsrecht.[25]

Jugendliche können mit 14 Jahren sowohl einer Sorgerechtsentscheidung, als auch einer Adoption einwilligen oder widersprechen. Nicht zuletzt werden Jugendliche mit 14 nicht mehr als 'Kinder' im Sinne des Sexualstrafrechts gesehen, sondern erhalten die Möglichkeit der sexuellen Selbstbestimmung.

Bei der Partizipation von Kindern wie in Kinderparlamenten, -foren oder -beiräten wird insbesondere die Altersklasse der 10 bis 14-Jährigen fokussiert.[26] Jugendorganisationen jeglicher Parteien eröffnen Jugendlichen ab 14 den Eintritt, während die Jungen Piraten und die Grüne Jugend ein Mindestalter sogar ablehnen. Dabei liegt der Anteil der erwachsenen Mitglieder in einer Partei bei 3,5 % und der Jugendlichen in Jugendorganisation bei 2 bis 2,5 % und zeigt, dass Politikverdrossenheit kein alleiniges Phänomen bei Jugendlichen ist.[27]

NGOs wie die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren[28], die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren[29] und das Deutsche Jugendrotkreuz[30] bereits mit 6 Jahren. Kinder werden also bereits im Kindesalter in gesellschaftlich verantwortungsvollen (zukünftigen) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen bspw. Bürgerhaushalte in Brasilien oder Marzahn-Hellersdorf oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt oder Gemeinde.[31] Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land.[32]

Die Nicht-Anerkennung von Kindern basiert auf mehreren Faktoren[33]:

  • Kinder sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert bzw. fehlt die Fähigkeit mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden
  • ein Adultismus, der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht
  • Kinder werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen
  • Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als 'Schutz' vor sich selbst (Extremismus) oder Überforderung begründet

Politischer Extremismus ist trotz landläufiger Meinung kein alleiniges Phänomen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenngleich deutlich überrepräsentiert.[34] Andererseits kann politische Partizipation sogar präventiv gegenüber Extremismen wirken.[35]

Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen demnach die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für die heutige Verfassung aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden.[36] Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik allerdings hoch und so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit der Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher.[37] Nichtsdestotrotz bleiben sie gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären bspw. 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gäbe, die ihre Interessen vertreten würden und sie deswegen auch nicht wählen gehen.[38]

Ein häufig formulierter Einwand ist, dass Jugendliche leichter manipulierbar wären. Diese Argumentation übersieht, dass tagtäglich in allen Medien Manipulation stattfindet und dass Erwachsene davon genau so beeinflusst werden. Die Geschichte ist voll von Beispielen der Propaganda und Manipulation bei denen vor allem Kinder und Jugendliche die Opfer waren, weil die Erwachsenengesellschaft die Erziehung darin geduldet bzw. vorbereitet hatte. Auf Grund einer weniger ideologischen Verfestigung bei Kindern und Jugendlichen können Kindern eventuell sogar noch "besser" abwägen, was für sie und ihre Umwelt am besten ist.

Grundsätzlich spricht also alles dafür, Jugendliche bereits im Alter von 12 Jahren an der Gestaltung unserer Gesellschaft und Umwelt teilhaben zu lassen und die partizipatorische Ausgrenzung von Jugendlichen zu beenden. Partizipationsrechte bedeuten immer auch Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss der 12- bis 17jährigen bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen bzw. sich vor ihnen zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, während Abgeordnete nach Artikel 38 Vertreter des ganzen Volkes darstellen sollen. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn über 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abgeben zu dürfen.[39]

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche und Kinder politisch zu involvieren, damit ihnen die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Dieser Antrag kann damit lediglich als Signalwirkung für eine deutliche Wendung in der Politik darstellen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre politischen Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für eine politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend mitgestalten zu dürfen.

Im Folgenden findet ihr ein Dokument, welches noch einmal auf die meisten Gegenargumente eingeht, welche sich allerdings meist als Vorurteile herausstellen: http://www.waehlen-ab-14.de/media/uploads/ktml/files/BJR-Flyer%20W_hlen%20ab%2014_screen.pdf

Anmerkung: Dieser Antrag versteht sich als Anstoß zu weiteren Diskussionen über die Parizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bei den Piraten. Hier wurde bewusst erst einmal ein aktives Wahlrechtsalter diskutiert und nicht über ein passives.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht#Deutschland_3
[2] Hoffmann-Lange & de Rijke (2010:91)
[3] Hurrelmann (o.J.)
[4] Hurrelmann (o.J.)
[5] Maßlo (2010:49)
[6] van Deth, Abendschön, Rathke & Vollmar (2007:17)
[7] Hurrelmann (o.J.)
[8] Tremmel (2008:224)
[9] van Deth, Abendschön, Rathke & Vollmar (2007:34)
[10] van Deth, Abendschön, Rathke & Vollmar (2007:202)
[11] van Deth, Abendschön, Rathke & Vollmar (2007:207)
[12] van Deth, Abendschön, Rathke & Vollmar (2007:43-46)
[13] Swiderek (2003:104f.)
[14] Hoepner-Stamos zit. in Deutscher Bundesjugendring, Landesjugendring Baden-Württemberg und Bayerischer Jugendring [Hrsg.]: <http://www.waehlen-ab-14.de/wahlalter-14/argumentationshilfen.php> (Abruf am 29.10.2011) [15] Maßlo (2010:32f.)
[16] Abels & König (2010:243)
[17] Abels & König (2010:246)
[18] Abels & König (2010:248)
[19] Bogin (1999) zit. in Grupe, Christiansen, Schröder & Wittwer-Backofen (2005:276)
[20] Scherr (2009:19)
[21] Onlineartikel: "Immer früher reif", Bild der Wissenschaft http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/265744.html (Abruf am 22.10.2011)
[22] Scherr (2009:32) bzw. Gesetz über die religiöse Kindererziehung § 5, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/__5.html
[23] Kinderarbeitsschutzverordnung § 2, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
[24] Jugendarbeitsschutzgesetz § 5, siehe http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__5.html
[25] Hurrelmann (o.J.)
[26] Swiderek (2003:104)
[27] Hurrelmann (o.J.)
[28] http://www.greenpeace-jugend.de/mitmachen
[29] http://www.jugendfeuerwehr.de/52-0-Ich-will-zur-Feuerwehr.html
[30] http://www.jugendrotkreuz.de/jugendrotkreuz/
[31] Gernbauer (2008:17)
[32] "Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007 - Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat" http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml (Abruf am 22.10.2011)
[33] Bertelsmann Stiftung (2007:38)
[34] Scherr (2009:177)
[35] Bertelsmann Stiftung (2007:97)
[36] Hurrelmann (o.J.)
[37] Maßlo (2010:417)
[38] Hurrelmann (o.J.)
[39] Hurrelmann (o.J.)

Quellenverzeichnis:

  • Abels, H. & A. König (2010): Sozialisation. Soziologische Antworten auf die Frage, wie wir werden, was wir sind, wie gesellschaftliche Ordnung möglich ist und wie Theorien der Gesellschaft und der Identität ineinander spielen. Wiesbaden.
  • Bertelsmann Stiftung [Hrsg.] (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • Bogin, B. (1999): Patterns of Human Growth. 2nd ed. In: Cambridge Studies in Biological and Evolutionary Anthropology 23. Cambridge.
  • Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke [Hrsg.]: Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • Grupe, G., Christiansen, K., Schröder, I. & U. Wittwer-Backofen (2005): Anthropologie. Ein einführendes Lehrbuch. Heidelberg.
  • Hoffmann-Lange, U. & J. de Rijke (2010): Argumente und Daten zur Herabsetzung des Wahlalters. In: Betz, T. Gaiser, W. & L. Pluto [Hrsg.] (2010) Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Forschungsergebnisse, Bewertungen, Handlungsmöglichkeiten. Schwalbach.
  • Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/
  • Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.
  • Scherr, A. (2009): Jugendsoziologie. Einführung in die Grundlagen und Theorien. 9. Aufl., Wiesbaden.
  • Swiderek, T. (2003): Kinderpolitik und Partizipation von Kindern. In: Arbeit – Technik – Organisation – Soziales. Band 22. Frankfurt am Main.
  • Tremmel, J. (2008): Die Ausprägung des Wahlwillens und der Wahlfähigkeit aus entwicklungspsychologischer Sicht. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen [Hrsg.]: Wahlrecht ohne Altersgrenze? Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und entwicklungspsychologische Aspekte. München.
  • van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.

Eine etwas längere Zusammenfassung der Fakten in dieser Begründung findet ihr unter http://gedankensex.de/wp-content/uploads/2011/10/Wahlrecht-ab-12-Jahre.pdf

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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