Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA064

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA064
Einreichungsdatum
Antragsteller

LunaLoof

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 13.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Keine Eintragung akademischer Grade in Ausweispapiere

Antragstext

Es wird beantragt, in das Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl einzufügen:

Der akademische Grad "Dr." soll nicht länger in Ausweispapiere eingetragen werden.

Antragsbegründung

Im Hinblick auf die Plagiatsaffären in jüngster Zeit, die in der Öffentlichkeit stehende Personen, insbesondere Politiker, betrafen, stellt sich die Frage, wie ein solches missbilligenswertes Verhalten in Zukunft verhindert werden kann.

Solange kein grundsätzlich neues wissenschaftliches Bewertungssystem geschaffen wird (astefanowitsch for Wissenschaftsminister! siehe http://www.heise.de/tp/artikel/35/35734/1.html), können zwar Plagiatoren durch Plattformen wie das Vroniplag oder Guttenbergplag enttarnt werden, aber dafür bedarf es erst einmal eines Anfangsverdachts und Personen, die sich die Mühe machen, wissenschaftliche Arbeiten anderer zu überprüfen, was äußerst zeitaufwendig ist. Das gilt selbst bei kollaborativem Arbeiten. Außerdem werden hierdurch zwar Plagiatoren, aber nicht Personen, deren "wissenschaftliche" Arbeiten qualitativ keine eigene geistige Leistung darstellen, bloß gestellt.

Für viele Personen ist nämlich nicht relevant, dass sie durch eine solche Arbeit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten, sondern nur, dass sie durch das Führen des Doktortitels gesellschaftlichen Respekt und Anerkennung ernten können. Hierzu trägt insbesondere bei, dass man nach Erlangung eines solchen akademischen Grades ein Anrecht darauf hat, auch mit diesem angeredet zu werden und dass dieser in seinem Personalausweis und Reisepass aufgeführt wird.

Hierbei wird zudem zwischen verschiedenen akademischen Graden (wie z.B. Dipl.-Ing. oder BA) ohne vernünftige Begründung unterschieden, denn diese werden nicht in Ausweispapiere eingetragen. Auch dass man habilitiert ist oder gar Professor findet hier keine Erwähnung. Allein der "Dr." steht dort drin. Schon hieran zeigt sich, dass eine Führung des akademischen Grades als Namensbestandteil nicht erforderlich ist, um eine Anstellung aufgrund seines universitären Abschlusses zu erhalten.

Die Regelung, dass der "Dr." Namensbestandteil ist, hat allein traditionelle Gründe und keine praktische Bedeutung, so dass einer Abschaffung zur Reduzierung der Missbrauchsgefahr nichts im Wege steht.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge