Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA063
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA063 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
LunaLoof |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Umwelt und Energie„Umwelt und Energie“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelFörderung der Elektromobilität AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl und Europawahl an geeigneter Stelle einzufügen: Wir fordern einen schnellen Umstieg von Fahrzeugen mit einem Antrieb durch fossile Brennstoffe zu solchen, die mit einem elektrischen Antriebsstrang oder mit Hilfe sonstiger (re-) generativer Energien fortbewegt werden. Hierzu muss der Automobilindustrie eine klare gesetzliche Zielvorgabe bei den Neuzulassungen gesetzt werden. Die Piratenpartei setzt sich für einen flächendeckenden Ausbau von Ladestationen für Elektroautos ein. Hierbei ist ein einheitlicher Standard in Absprache mit der Automobilindustrie zu bestimmen. Die Forschung zur Verbesserung der Elektromobilität soll besonders gefördert werden, damit Elektroautos möglichst bald den auf Ölbasis betriebenen Fahrzeugen in Ausstattung, Leistung und Umweltbilanz vergleichbar oder überlegen sind. Eine finanzielle Unterstützung soll dabei aber auf Grundlagenforschung und solche Forschung, die sich dem Prinzip des Open Access verschreibt, begrenzt bleiben. Um finanzielle Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Automodelle zu bieten, soll die Höhe einer Kraftfahrzeugsteuer zukünftig am Treibstoffverbrauch des Fahrzeugs orientiert werden. AntragsbegründungDie fossilen Brennstoffe werden bald zur Neige gehen, so dass ein Umstieg von auf andere Art betriebene Fahrzeugen in nicht allzu ferner Zukunft sowieso notwendig werden wird, wenn wir nicht auf unsere Mobilität verzichten möchten. Je früher ein solcher Umstieg erfolgt, umso mehr Erdöl kann noch für andere Zwecke verwendet werden, bevor der Vorrat hieran endgültig aufgebraucht ist. Der Umstieg von fossilen auf (re-)generative Energieträger darf nicht nur bei der Energieerzeugung erfolgen. Aber mit dem Umstieg auf eine von den Piraten bereits im Parteiprogramm geforderte umweltfreundlichere Energieerzeugung kann man bereits jetzt auch einen Umstieg auf Elektroautos verbinden. Hierdurch würden nicht nur die Abgasbelastung und der Straßenlärm sinken, sondern auch die Mobilität, an die wir uns gewöhnt haben, erhalten bleiben. Der Durchsetzung von Elektroautos stehen aber derzeit noch einige Hindernisse im Wege. Insbesondere fehlt es an einer flächendeckenden Versorgung mit entsprechenden Ladestationen, die Reichweite der wenigen bisher auf dem Markt verfügbaren Fahrzeuge ist nur sehr kurz und sie sind noch viel zu teuer. Es sollte daher versucht werden, diese Hindernisse durch verschiedene Mittel, insbesondere (aber nicht nur) durch die oben im Antrag genannten, aus dem Weg zu räumen, um das Elektroauto zum Standardfahrzeug zu machen. Durch eine Änderung der Kfz-Besteuerungsgrundlagen dahingehend, dass Fahrzeuginhaber für Fahrzeuge mit niedrigem Benzinverbrauch geringere Abgaben zahlen müssen und bei keinem Benzinverbrauch (wie bei Elektroautos) auch keine Steuer fällig wird, ist auch ein finanzieller Anreiz geschaffen, beim Neuwagenkauf ein Hybrid- oder Elektroauto zu wählen. Aufgrund einer zu erwartenden stärkeren Nachfrage nach solchen Modellen werden die Autohersteller wahrscheinlich auch ihre Produktion entsprechend umstellen. Um dies aber zu garantieren und aus der Vergangenheit zu lernen, sollte eine gesetzliche Vorgabe bei den Neuzulassungen, z.B. eine Pflichtquote von 10% in zwei Jahren festgesetzt werden. Dass ohne eine solche Verpflichtung keine besonderen Bemühungen seitens der Autohersteller zu einem solchen Umstieg gemacht werden, konnte man bereits an dem 3-Liter-Auto sehen, auf dessen Serienfertigung wir bis heute warten. Dagegen erfolgte die Umstellung nach der Katalysatorenverpflichtung nahezu reibungslos. Neben dem "herkömmlichen" Antriebskonzepten sind Hybridfahrzeuge (nicht von deutschen Herstellern) in der Großserienfertigung. Hier die groben Konzepte Hybridkonzept 1: Rückgewinnung der Bremsenergie und Unterstützung dee herkömmlichen Antriebes durch zusätzliche E-Motoren. Reichweite ungefähr 20 km rein elektrisch. Hybridkonzept 2: PlugIn-Hybrid wie 1. mit zusätzlicher Lademöglichkeit via Steckdose. Reichweite rein elektrisch ca. 60 km. Hybridkonzept 3: Rangeextender. Voll elektrischer Antriebsstrang. Reichweite ca.100-200km. Der Extender ist ein Verbrennungsmotor mit Generator, der die Akkus währen der Fahrt bei Bedarf bis zur nächsten Steckdose nachladen kann. Zusätzliche Reichweite ca. 400 km. Das dritte Konzept würde damit auch die Vorgabe eines elektrischen Antriebsstranges erfüllen, so dass auch Hybridfahrzeuge zur Erfüllung der Quote taugen. Um die Quote zu erfüllen müssen die Hersteller die Preise für E-Fahrzeuge so gestalten, dass der Verbraucher diese auch akzeptiert. Das wird nur mit der Quersubventionierung des E-Mobil durch Verbrennungsmotorfahrzeuge beim Hersteller funktionieren. Das Quersubventionierung gelebte Praxis ist zeigen die unterschiedlichen Neuwagenpreise in der EU. Stichwort Reimport. Der Verbraucher wird nach größeren Reichweiten im reinen E-Betrieb verlangen, weshalb seitens der Automobilindustrie dann in die Akkutechnologien investiert wird. Wichtig wäre hier auch einen einheitlichen Standard für die Aufladungseinrichtung zu verabreden, damit alle Elektroautos an allen Ladestationen gleichermaßen andocken können. Ergänzende Systeme, wie Batterieaustauschstationen oder Ähnliches, sollten daneben zulässig bleiben. Falls hier der Markt versagt, muss dann (aber nicht jetzt) über weitergehende Maßnahmen nachgedacht werden. Diskussion
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