Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA055

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA055
Einreichungsdatum
Antragsteller

Robert Hoppmann

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Einführung eines Dualen Währungssytems zur Geldpolitischen Steuerung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms beschließen:

Einführung eines Dualen Währungssytems zur geldpolitischen Steuerung. Mit folgender Ausprägung: Einführung der "neuen DM" parallel zum Euro als "reine Buchgeldwährung". Die Steuerung/Funktion kann die Bundesbank übernehmen. Sie stellt ja bereits jetzt die Schnittstelle zur EZB da. Die alten Ziele der Deutschen Bundesbank vor dem Euro waren in § 3 BbankG festgeschrieben, nämlich die Erhaltung der Kaufkraft des Geldes uns die Erhaltung des Außenwertes (!) der Währung. Vollbeschäftigung als Ziel auf Basis der alten § 12 und 13 BbankG entfällt. Das Ziel Vollbeschäftigung ist natürlich erstrebenswert, führt aber in diesem Kontext nur zu Widersprüchen.

Die Bundesbank darf Ihre Gewinne erst ausschütten wenn der Bund keine Schulden mehr hat. Sie ist berechtigt Kredite des Bundes vorzeitig zu kündigen, sofern sie für die Ausgleichszahlung an die Gläubiger sorgt. Auch die der Länder und Kommunen, sofern rechtlich möglich und Sie die Berechtigung dazu von den Schuldnern erhält. Entgegen der alten Regelung (vor dem Euro-Währungsgebiet) darf Sie zur Verringerung der Schulden des Bundesrepublik und zur Bekämpfung von Finanzspekulationen das Ziel des Außenwerts der Währung zeitweise vernachlässigen. Dies ist insbesondere für die Anfangszeit wichtig, da es dann der Bundesbank ermöglicht wird die Spekulationen zum Schuldenabbau zu nutzen! Alt-§ 21 BBankG ist entsprechend anzupassen. Zu den alten wie vor geänderten Zielen kommt noch folgendes Ziel hinzu, wobei die Rangreihenfolge von oben wie beschrieben ist verläuft. Neu: die Deutsche Bundesbank unterstützt die EZB-Politik nach Kräften, um die Stabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten sofern das nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Zielen mit höherer Wertigkeit steht. Reduzierung des Euros incl. Ziehungsrechte ( unser Stimmrecht bleibt erhalten!) . die „Neue“DM ist eine reine Buchgeldwährung. Dennoch darf Sie Sondermünzen ausgeben. Das Recht der EZB auf Banknoten:- Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums zu genehmigen.- wird nicht angetastet. Alte Kredite von Bund , Ländern und Gemeinden werden nicht umgestellt sondern laufen weiter in der Währung in der Sie ausgestellt wurden! (D.h. Sofern der € im Verhältnis zur DM sinkt verbilligen sich unsere Kredite.)

Fazit: Die Einführung hat für alle Betroffenen nur Vorteile. Wir entschulden uns und die Hochverschuldeten Länder (hier durch Abwertung des Euros) auch. Der Rettungsschirm wird nicht mehr in dem Umfang benötigt. Unsere Wirtschaftswachstum und Exportüberschüsse beruhen vereinfacht gesagt auf geringeren "Lohnstückkosten" durch Hightech und nicht auf nicht vorhandenen Wechselkursen. Lediglich die Doppelbepreisung von Waren und Gütern erzeugt einen zuvernachlässigbaren Aufwand der aber in keiner Relation zu dem Ergebnis steht.

Antragsbegründung

Hintergrung dieser Initiative ist das Unvermögen der derzeitigen Geldpolitik durch die EZB. Außer den allseits bekannten Fehler wie z.B. direkte Kreditgewährung und damit Entwertung des Euros haben wir hier einige schwere Systemfehler. Hier die falsche Zielvorgabe die in den nicht einheitlich gestalteten Wirtschaftsraum zwangsläufig zu einer falschen Geldpolitik führen muss: „Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten.“ Ouelle: Webseite der EZB http:www.ecb.int/ecb/html/index.de.html erster Absatz Stand 21.10.2011 Hier haben wir also das Hauptkriterium. „Sicherung der Kaufkraft des Euros innnerhalb des Euroraums (nicht der EU!, da ja nicht alle Länder dem Euro beigetreten sind). Gleichzeitig wird unterstellt, dass durch Beibehaltung der Kaufkraft die Infaltion oder Deflation Eliminiert werden. Hier ist Quasi alles und Nichts möglich, da es keine Definition für Preisstabilität und Kaufkraft die für alle 17 Eurostaaten gilt, nicht gibt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: In Deutschland wird die Kaufkraft durch einen sogenannten Warenkorb des statistischen Bundesamts ermittelt. Er stellt eine Bezugsgröße da, der den durchschnittlichen Konsum eines „Deutschen „ mit Bezug zu einem Basisjahr herstellt. Wenn der Wert des Warenkorb sinkt, wir also weniger € benötigen um Ihn zu kaufen sprechen wir von Deflation. >unser Geld ist mehr wert. Wenn wir aber im Vergleich zum Vorjahr mehr für den Warenkorb bezahlen müssen sprechen wir von Inflation =Kaufkraftverlust. Bis hier ist also doch kein Widerspruch? Doch, da jedes Euroland seine Inflation/Deflation anders berechnet. 17 Ergebnisse prallen aufeinander und diese sind recht unterschiedlich ( andere Bezugsgößen oder gar Bezug auf den Staat mit seiner Staatsquote und nicht auf einen Einwohner /Steuerzahler/Bürger etc...) bzw. nicht im originären Sinn vorhanden, oder es nicht einmal ermittelt wird. Spanier, Deutsche Rumänen werden in ein Topf geschmissen der nicht existiert. Die Einkommenssituation, Konsumpreise etc. sind komplett anders!.

Da wir als Deutsche aber einen Großteil am Euro, als auch an dem Maastricher Vertragschaos haben, verbietet sich ein Ausstieg auch aus Gesamtpolitischer Sicht. Dennoch ist es notwendig, die bestehenden Fehler zu beseitigen um Geldpolitisch wieder handlungsfähig zu werden. Als Fehler bzw. Beeinflussungsmöglichkeiten muss das neue System folgendes leisten:

Abwertung des Euros für Länder die u,a, davon gelebt haben. Eine Steuerung über den Zins ist bei dem Verschuldungsgrad der vorliegt, aufgrund der Stärke des Euros, die durch unseren Anteil vorhanden ist nicht möglich. Ein Ausstieg aus dem Euro der Überschuldeten Staaten kann nur durch Sie selbst erfolgen. Der Maastrich Vertrag hat hier keine Regelung. Eine Entschuldung von Deutschland sollte unterstützt werden und Systemtechnisch nicht im Widerspruch zu einer politisch unabhängigen Notenbank sein. Unterstützung der EZB in Ihren Zielen sofern kein Interessenkonflikt besteht. Die Änderung muss durchsetzbar sein. Hier spielt legal und legitim eine große Rolle. Auch im Bezug der nicht Beeinflußbarkeit durch die Maastricher Verträge. Die mangelhafte Kreditversorgung der Wirtschaft insbesondere des Mittelstands kostet uns durch nicht vergebene/verhinderte Kredite des Banken und Sparkassensystems Milliarden durch nichtgetätigte Investitionen. Derzeitige Auswüchse durch die mangelafte Refinanzierung sind Zahlungsziele von 90 oder gar 180 Tagen an abhängige Lieferanten durch die Auftraggeber. Diese Problematik wird gerade durch die aktuelle Wirtschaftsituation verdeckt, da gerade 10 Jahre Kapitalabfluß durch Investitionen im Ausland durch die aktuelle Eurosituation zu einen Kapitalrückfluß (nach Deutschland)und zu überfälligen nach hinten geschobenen Investitionen geführt hat. Wir erleben gerade ein Strohfeuer welches die letzten 10 Jahre nicht annähernd ausgleicht. Als Basis habe ich das Model der alten Bundesbank (vor Euro Einführung) genommen und einige Modifikationen durchgeführt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge