Bundesparteitag 2011.2/Antragskommission/PP002

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Dieser Antrag ist jetzt im Antragsportal zu finden als PA007


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (offiziell eingereicht) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.


Antragstitel

Positionspapier zum Verhältnis von Staat und Religionen

Antragsteller

Roland 'ValiDOM' Jungnickel

Antragstyp

Positionspapier

Antragsgruppe

Staat und Religion

Antragstext

Der Bundesparteitag beschließt folgendes Positionspapier:


Neue Fassung
Piraten setzen sich für einen pluralen, modernen und weltanschaulich neutralen Staat ein.

Unser freiheitlicher Staat kann aber nur bestehen, wenn die Freiheit, die den Bürgern garantiert ist, auch von den Bürgern getragen und allgemein gewollt wird. Dies darf der Staat nicht mit Rechtsmitteln erzwingen, da er sich dadurch gegen eine plurale Gesellschaft stellen würde. Rechtlich ist ein freiheitlicher Staat, in dem unterschiedliche weltanschauliche Strömungen friedlich zusammen leben, nicht erzwingbar. Deshalb hat auch der Staat Interesse an Wertevermittlung, denn er ruht auf Voraussetzungen, die er nicht selbst schaffen kann.

Dabei ist auch ein weltanschaulich neutraler Staat auf seine unterschiedlichen Glaubens- und Religionsgemeinschaften angewiesen. Das Verhältnis von Staat einerseits und Religionen sowie Konfessionslosen andererseits bedarf daher Regelungen der gemeinsamen Angelegenheiten.

Unangemessen erscheint uns Piraten das Vorgehen des Staates, einzelne Glaubensgemeinschaften zu bevorzugen. Vielmehr darf die im Grundgesetz festgeschriebene weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit nicht ausgrenzen. Sie muss kooperativ im Kontext des Wertevermittlungsinteresses des Staates mit allen an Wertevermittlung interessierten Gruppierungen gestaltet werden. Dabei muss der Staat darauf bestehen, dass die Menschen- und Gesellschaftsbilder der jeweiligen Gruppierungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes achten."

Dies zu erreichen setzen sich Piraten einige Grundsätze:

  • Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit und die Freiheit, einen religiösen Glauben individuell zu leben und öffentlich zu bekennen oder dies nicht zu tun, gehören zu den Grundsätzen der Piraten.
  • Unser weltanschaulich neutraler Staat darf keine Definitionshoheit über Werte noch über die Glaubensinhalte von Religionsgemeinschaften beanspruchen.
  • Wir setzen uns für Gleichbehandlung von Gruppierungen ein, die ein Interesse an Wertevermittlung haben, durch den Staat ein. Dabei muss der Staat darauf bestehen, dass die Menschen- und Gesellschaftsbilder der jeweiligen Gruppierungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes achten.
  • Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der alle Religionsgemeinschaften und nichtreligöse Gruppierungen friedlich, konstruktiv und mit gegenseitigem Respekt zusammenwirken.
  • Piraten bekennen sich zu einem weltanschaulich neutralen, demokratischen Rechtsstaat und erkennen die grundgesetzlichen Regelungen zur Eigenständigkeit der Religionsgemeinschaften dem Staat gegenüber an.
  • Wir halten grundsätzlich am bestehenden Kooperationsprinzip fest, nach dem Staat und Religionsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohles aufeinander bezogen sind.

Konkret setzen sich Piraten ein:

  • Übergangsregelungen im Grundgesetz umsetzen
Konkordate, die finanzielle Vorteile oder direkte Leistungen an Kirchen enthalten sollen beendet und abgelöst werden. Diesen im Grundgesetz enthaltenden Auftrag wollen wir wahrnehmen. Die Ablösung muss dabei die kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben von Glaubensgemeinschaften heute beachten und als gemeinsame Angelegenheiten mit dem Staat neu regeln.
  • Erfassung der Religionszugehörigkeit und Einzug von Kirchenbeiträgen
Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
  • Religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen
Staatliche Einrichtungen müssen religionsneutal auftreten. Deshalb dürfen religiöse Symbole dort nicht von Amts wegen angebracht werden. Wo möglich sollen schon existierende religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen entfernt werden.
  • Religionsausübung in der Öffentlichkeit
Allen Religionen sollen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Raum erhalten. Dies betrifft unter anderem Prozessionen oder Feiern – wie aber auch zur Religionstradition gehörende Bauwerke im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten.
  • Angestelltenverhältnisse
Beschäftigen Glaubensgemeinschaften Personen, müssen sie als Arbeitgeber die gleichen Gesetzes- und Marktbedingungen beachten wie Arbeitgeber der Privatwirtschaft. Während damit nicht in die Glaubensinhalte eingegriffen wird, muss sehr wohl in den organisatorischen Ablauf der Glaubensgemeinschaften eingegriffen werden, damit Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie bei anderen Trägern.


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Datum der letzten Änderung

24.10.2011