Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/Massenanträge Jan Schejbal/Ablehnung von Anwendung der CCS-Technologie
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerLQ-JS-035 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelAblehnung von Anwendung der CCS-Technologie Antragsteller(Halbautomatisch) eingereicht durch Jan Schejbal, erstellt durch LQFB-User Sebastian Pochert AntragstypMassenantrag: Parteiprogramm, Wahlprogramm und Positionspapier, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Anwendung der CCS-Technologie, die die Endlagerung von CO2 im Untergrund sowie in Gewässern zur Folge hätte, abzulehnen sowie Folgendes unter der gegebenenfalls am Ende des Parteiprogramms zu erstellenden Überschrift "Energiepolitik" aufzunehmen: "Der Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern bergen eine große Anzahl an potenziellen Gefahren, ökologischen und finanziellen Nachteilen, die bisher noch nicht vollständig zu überblicken sind, und sind mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Einige dieser Gefahren sind Erdbeben und Erdrutsche, welche für anliegende Städte und Ortschaften Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden bedeuten würden. Die Abscheidung, der Transport und die CO2-Endlagerung mindern die Effizienz der fossilen Kraftwerke, wodurch die Stromerzeugung teurer werden würde und sehr viele Steuergelder aufgewendet werden müssten. Aus diesen und weiteren Gründen lehnen wir den Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern ab. Eine Abscheidung von CO2 für andere Nutzungsarten wird nicht abgelehnt." AntragsbegründungBegriffsklärungCCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z. B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z. B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit dieser Initiative wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt werden. Eine Speicherung von CO2 in Form von Biomasse wird nicht abgelehnt. BegründungEs gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie. Gefahren:Labor- sowie Feldexperimente zeigen, dass unterirdisch gelagertes CO2, beispielsweise durch von Reaktionen spröde gewordenes Gestein, ins Grundwasser und an die Oberfläche gelangen kann. Dieses könnte das Grundwasser ungenießbar machen und Menschen und Tiere ersticken. Nachteile:Die Anwendung von CCS würde jährlich mehrere Milliarden Euro kosten. Am teuersten wären zunächst das Nachrüsten der Kraftwerke und besonders der Bau von Pipelines und CO2-Verpressungsanlagen. Ein Kraftwerk, welches das Abscheidungsverfahren einsetzt, benötigt je nach Kraftwerkstyp bis zu 40% der erzeugten Energie für die Abscheidung. Die Effizienz der Kraftwerke würde sich stark vermindern und mehr Brennstoff benötigt werden. Die Mehrkosten würden die Strompreise erhöhen. Durch den erhöhten Brennstoffbedarf würden Ressourcen stärker ausgebeutet werden. Es würden mehr Tagebaue benötigt, Landschaften schneller zerstört und ein höherer Schaden an Mensch und Natur angerichtet werden. Beim Transport zu Endlagerstätten könnte giftig verunreinigtes CO2 austreten und Vergiftungen hervorrufen. Würde dieses vorher gereinigt werden, würden sich die Kosten und der Energiebedarf noch stärker erhöhen. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf soll 30 Jahre nach Endlagerungsbeginn der Steuerzahler die weiteren Kosten für die Überwachung der Endlager zahlen. Es soll sichergestellt werden, dass das CO2 jahrtausendelang sicher gelagert wird. Dies wäre finanziell, technisch, materiell und personell nicht durchführbar. Frühestens ab 2020 wäre das Verfahren industriell einsetzbar, bis dahin wären jedoch erneuerbare Energien viel weiter ausgebaut, in der Anschaffung billiger und daher vorzuziehen. Die Anwendung der CCS-Technologie würde die klimafreundlicheren und kostengünstigeren erneuerbaren Energien verdrängen. Die Speicherkapazität aller möglichen Endlager ist begrenzt und wäre in Deutschland nach 50 bis 90 Jahren erschöpft. Bürgerrechtsprobleme:Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in den potenziell betroffenen Gebieten ist nicht gegeben. Bürger dieser Gebiete protestieren bereits und weitere Proteste sind angekündigt. Jeder Bürger sollte das Recht haben, selbst entscheiden zu können, ob unter seinem Grund und Boden Industrieabfall entsorgt werden dürfe. Da die meisten Bürger dies ablehnen, darf eine Endlagerung nicht stattfinden. Durch die Endlagerung würde der Wert der betroffenen Grundstücke sinken und die gesamte Region für die Bevölkerung und den Tourismus unattraktiv werden. Alternativen:Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter Anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten. Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern. Weitere Argumente sowie Quellen befinden sich hier. Kommentare zu den Anregungen
Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/180.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragGrundsatzprogrammantrag, Wahlprogrammantrag und Positionspapier, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Die Versammlungsleitung entscheidet, welche der Optionen zuerst abgefragt wird. Ist eine Option erfolgreich, müssen die "niedrigeren" nicht mehr abgefragt werden, ist sie erfolglos, müssen die "höheren" nicht mehr abgefragt werden. Der Antrag wurde halbautomatisch eingereicht, weil er im LQFB einen starken Zuspruch hatte. Dieser Antrag soll - sofern dies sinnvoll möglich ist - nach Anträgen behandelt werden, die manuell eingereicht wurden. Datum der letzten Änderung- |