Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Verbot der Delegation für die Verantwortung + keine lebensformähnliche Programierung von Kampfmaschienen

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Antragsnummer

WP057

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Verbot der Delegation für die Verantwortung + keine lebensformähnliche Programierung von Kampfmaschienen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Es sind folgende Ziele in das Parteiprogramm zum Thema Rüstung aufzunehmen:

  1. Verbot der Delegation von Verantwortung auf Maschinen: Jeder, der eine Waffe, welche ganz oder teilweise ohne menschliches Zutun handelt (autonome Waffe), verwendet, ihre Verwendung befiehlt oder zulässt, ist für die Handlungen der Waffe in gleicher Weise verantwortlich wie für eigene Handlungen.
  2. Autonom operierende Waffensysteme sind so zu programmieren, daß sie vor einem Waffeneinsatz so früh wie technisch möglich einen Operator um einen Feuerbefehl gegen ein zu bekämpfendes Ziel ersuchen, es sein denn, die Zeit ist zu kurz, um einen definierten Verteidigungsauftrag erfolgreich zu erfüllen. Bei zielverfolgenden Waffen ist der Abschuss auf ein bestimmtes Ziel als Feuerbefehl zu werten
  3. Waffensysteme müssen wie eine Maschine und nicht wie eine Lebensform funktionieren. Sie müssen einen ""Reset-Knopf"" haben und umprogrammierbar sein.

Antragsbegründung

Einleitung

Das Problem mit dem ,,Verbot der Bewaffnung autonomer technischer Systeme aus der Konkurrenzinitiative ist, daß diese Definition auch auf z.B. aktiv ins Ziel geführte ,,fire & forget-Waffen, wie die Marschflugkörper, zutrifft.

  • Auch der Marschflugkörper erkennt die für seine Mission relevanten Parameter ( Wo ist das Ziel, wo bin ich, wo sind Hindernisse, wie Berge), um das Teil präzise in das Ziel zu lenken. Bereits im Golfkrieg 1992, eine der größten militärischenSchlappen aller Zeiten für den Angreifer, wurde gezeigt, daß eine Armee ohne zielgeführte Waffen beinahe so wirkt, wie eine nicht vorhandene Armee. In der Zwischenzeit sind viele weitere Systeme hinzugekommen, wie z.B. die Excalibur Granaten, welche das Prinzip der GPS Bomben auf Artilleriemunition erweitert. Alle diese Systeme würden im Zweifelsfall unter das Verbot fallen und den Militärdienst zu einem Selbstmordkommando machen.
  • Automatische Systeme zur Zerstörung anfliegender Munition oder Zerstörung der Abschussstellungen müssen sehr schnell sein. Systeme Phalanx CIWS, GDM-008 Millennium, Goalkeeper, AK-230, AK-630 dienen z.B. auf Schiffen der automatisierten Abwehr von, mitunter mit Überschallgeschwindigkeit fliegender, Flugkörper. Deren Annäherungsgeschwindigkeit ist mit z.T. bis zu 2000 m/s so schnell, daß eine manuelle Abwehr nicht mehr möglich ist.
  • Eine z.B. auf einem Schiff montierte automatische Verteilungswaffe, wie das Phalanx CIWS, kann durch elementare menschliche Handlungen Teil eines autonomen Angriffs werden, wenn das Schiff mit Sprengstoff gefüllt wird und per Autopilot in Richtung Gegner losgeschickt wird, um ein Desaster wie bei der Halifax Explosion anzurichten.
  • Auch unter Wasser zeichnet sich ein ähnliches Problem ab, weil die Superkaviationstorpedos sich mit ebenfalls mehreren hundert Metern pro Sekunde bewegen. Auch hier helfen nur noch automatisierte Prozeduren zur Verteidigung.
  • Als nächstes muss das Amerikanische Predator System betrachtet werden. Dieses System kann zuzeit ferngesteuert oder autonom aufklären, aber es ist auch möglich, daß dieses System per Fernsteuerung zum Abschuss von Hellfire Raketen genutzt wird. Wenn das System aber autonom interessante Aktivitäten finden kann und dem Operator einen Alert senden kann, dann ist die Softwareänderung hin zu einem autonomen Beschuss auch von einem weniger begabten Programmierer zu bewerkstelligen und die Waffe durch einen simplen, u.U. auch per Fernsteuerung zu machenden, Upload in ein voll autonomes System zu verwandeln.
  • Darauf hinzuwirken und es auch vertraglich zu vereinbaren, daß bestimmte Waffen verboten sind, entbindet eine Armee nicht von der Aufgabe, sich gegen einen entsprechenden Angriff wehren zu können. So ist der Eigenschutz gegen die Waffenwirkung von B und C-Waffen, obschon verboten, fester Bestandteil der Ausbildung. Auch werden Schutzmittel gegen B und C Waffen vorgehalten. Es muss also langfristig eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie man wirksam dagegen vorgeht, dasß eine große Zahl, z.B. kleiner Kampfroboter, ferngesteuert oder nicht, anrollt. Beispiel 8 cm große Kampfkrebse voll mit TNT, die die Wirkung von krabbelnden Handgranaten haben.

Der Wikileaks Film Collateral Murder zeigt eindeutig, daß Militärs auch ohne Computer bei einem Feindkontakt den Vorgesetzten um eine Feuererlaubnis ersuchen, zumindest, wenn das ohne Gefahr möglich ist. Insofern sind, um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes mit einer Berufsarmee nicht zu gefährden, die folgenden Regeln aufzustellen und deren Umsetzung als Ziel im Parteiprogramm zu verankern:

Fazit

Die Forderungen I und II dürften ohnehin dem Empfinden der Militärs entsprechen, wie das Nächstbereichschutzsystem MANTIS,welches die Bundeswehr als erste Armee erhalten wird, zeigt. Es handelt sich um ein stationäres Flugabwehrsystem, welches auch Kleinstflugkörper wie Mörsergeschosse und kleine Raketen abfangen kann. Beispielhaft an diesem System ist, daß es Ziele automatisch erkennt und anvisiert, der Feuerbefehl jedoch, separat vom zuständigen ""Bedienpersonal"" gegeben werden muss, sodass es jederzeit unter Kontrolle befähigter Menschen steht. Siehe auch Wikipedia Mantis. Je nach der Größe des zu schützenden Bereichs wird, wenn sich der Gegner anschleichen kann, es notwendig werden, für bestimmte Bedingungen (Winkel Flugbahnen) auch eine vorsorgliche Feuererlaubnis zu geben, denn ein Mensch braucht zum Reagieren nun mal Sekunden und nicht Millisekunden.

Neu ist Nummer III, und sollte sogar für alle Maschinen gelten, aber das Thema hier sind nur Kampfroboter.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/944.html

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