Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Erlöschen des Urheberrechts mit dem Tod des Urhebers
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AntragsnummerWP025 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelErlöschen des Urheberrechts mit dem Tod des Urhebers Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextDie Piratenpartei möge daher in ihr Programm aufnehmen, dass der § 64 des Urheberrechtsgesetzes wie folgt geändert wird: Das Urheberrecht erlischt mit dem Tode des Urhebers. AntragsbegründungDas Urheberrecht hat laut Urheberrechtsgesetz die Funktion, den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (zu schützen). Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. (§ 11) Weiterhin heißt es: Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (§ 12.1) Eine Ausdehnung dieser Rechte über den Tod des Urhebers hinaus ist weder zweckmäßig, noch kann der Urheber nach seinem Tod diese überhaupt wahrnemen. Sie führt in ihrer derzeitigen Form dazu, dass Rechteverwerter sich 70 Jahre lang auf den Werken der Urheber ausruhen können und verhindert den freien kulturellen Austausch. Das wirtschaftliche Risiko für die Rechteverwerter ist als vernachlässigbar klein zu betrachten.
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