Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Abschaffung jeglicher steuerliche Bevorzugung von Lebensgemeinschaften und Ehen
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AntragsnummerWP050 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelAbschaffung jeglicher steuerliche Bevorzugung von Lebensgemeinschaften und Ehen Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, sich dafür einzusetzen, alle pauschalen steuerlichen Vorteile von eingetragenen Lebensgemeinschaften oder Ehen abzuschaffen, da sie nicht mehr zeitgemäß sind. Um die finanzielle Absicherung von Kindern und Pflegebedürftigen nicht zu gefährden soll dafür zusätzlich z.B. in Kindergeld, Pflegegeld und Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen investiert werden. AntragsbegründungFrüher wurde die Ehe als Lebensgemeinschaft gefördert, da quasi davon auszugehen war, dass einer der Ehepartner nicht arbeitet und den Haushalt führt. Weiterhin war davon auszugehen dass aus einer Ehe bald Kinder hervorgehen würden. Auch die Pflege alter und kranker Familienangehörigen war selbstverständliche Aufgabe der Familie. Dies Alles war und ist im Sinne des Staates und wird daher gefördert. Das heutige Verständnis von Ehen und Lebensgemeinschaften hat sich gewandelt. Die soziale Absicherung aller Verwandten sowie das bekommen von Kindern steht oft nicht mehr im Vordergrund. Ehen und andere Lebensgemeinschaften verstehen sich mehr als zweckneutrale, emotionale und legale Bindung zweier Personen (z.B. Versicherungsgründe, Erbrecht, Vollmachten usw.). Der Staat hat prinzipiell keine Vorteile von solch einer Bindung (wenn sie keine sozialen Aufgaben übernimmt) und sollte diese auch nicht mehr steuerlich unterstützen. Als Alternative zu Steuererleichterungen sollte der Staat z.B. das Kindergeld und Pflegegeld erhöhen oder ähnliche Sozialen Förderungsmaßnahmen ergreifen. Dadurch werden z.B. auch Alleinstehenden die einen schwachen Menschen pflegen besser unterstützt. Die finanzielle Unterstützung von Menschen die soziale Verantwortung durch die Betreuung und Pflege von schwachen, kranken oder jungen Menschen übernehmen darf nicht wegfallen sondern muss gerechter verteilt werden. Zuwendungen sollten nicht in konservativen, religiös orientierten Gesellschaftsstrukturen versickern (auch wenn Sie noch so "modern" ausgelegt werden) sondern dort ankommen wo sie auch gebraucht werden. Verweise
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