Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Abschaffung der Prohibition ab 18
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AntragsnummerWP033 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelAbschaffung der Prohibition ab 18 Antragsteller
AntragstypProgrammantrag Antragstext
AntragsbegründungDieser Antrag liegt auch in Versionen für die völlige Freigabe mit 14 Jahren und 16 Jahren vor.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, alle Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit für Dritte und ansonsten gleich zu behandeln. Dies betrifft neben der Legalität auch die Altersfreigabe und den Handel. Durch die Beendigung der Prohibition würde eine zweckfreie Kriminalisierung der Bürger beendet, alle Stoffe kämen grundsätzlich für den medizinischen Einsatz in Frage, es gelten Reinheitsverordnungen, Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Sorgfaltspflichten wie für alle anderen Produkte. Mit der Aufhebung der Prohibition würde der organisierten Kriminalität eine Haupteinnahmequelle genommen und eine signifikante Schattenwirtschaft in den ordentlichen Wirtschaftssektor zurückgeführt. Ehemals verbotene Stoffe würden handelbar und Gegenstand staatlicher Steuerung und Besteuerung. UmsetzungDie Abschaffung der Prohibition soll von Informations- oder Lehrveranstaltungen an Schulen begleitet werden. Die Details der Ausführung sind den Ländern überlassen. Langfristig sollen auch Herstellung und Weitergabe legalisiert werden, eine schnelle Verbesserung der Konsumentensituation hat aber Vorrang. Um sich diesem Ziel anzunähern, strebt die Piratenpartei übergangsweise und zum Zwecke der //Schadensminimierung// eine pragmatische Handhabe ähnlich wie in den Niederlanden und Tschechien an; so können zunächst der Besitz von Rauschmitteln und die Herstellung für den Eigenbedarf bereits straffrei sein, während Weitergabe und Handel noch strafrechtlich verfolgt bleiben. Denn in der Umsetzung ist Deutschland nicht völlig frei, solange es an bestehende UNO-Verträge² gebunden ist, welche prohibitive Regelungen für den Umgang mit Stoffen wie z.B. Opium und Cannabis vorsehen. ¹ Betäubungsmittelgesetz Deutschland
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