Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Sorgerechtsregelung

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Antragsnummer

WP014

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Sorgerechtsregelung

Antragsteller

  • Macario Strukely

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein das Vätern die uneingeschränkt selben Rechte am eigenen Kind zugesprochen werden wie sie auch der Mutter des Kindes zustehen. Insbesondere das Sorgerecht für das Kind von Geburt an und unabhängig vom Familienstand.

Begründung

Die Rechte der Väter sind ausgesprochen lückenhaft. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht. Der Diskriminierung von Scheidungsvätern im Sorge- und Umgangsrecht ist damit Tür und Tor geöffnet. Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Eltern haben die Pflicht sich um die Erziehung und Pflege ihres Kindes zu kümmern. Insebsondere ledige Väter werden durch das deutsche Sorgerecht diskriminiert. Ledige Väter erhalten bis jetzt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Dieses steht und fällt mit der Zustimmung der Mutter. Der Europäische Gerichtshof für menschenrechte beurteilte dies jüngst als Menschenrechtsverletzung (siehe Urteil) und forderte die Bundesregierung auf, diesen Misstand zu beheben. Diesem Urteil folgte auch das Bundesverfassungsgericht.

Allerdings sind viele der bisher gemachten Lösungsvorschläge nicht akzeptabel Selbst die FDP, welche als einzige Partei auf Seite 34 ihres Bundesprogramms fordert: "Dem Vater soll jedoch nach Ansicht der FDP im Einzelfall eine gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts offenstehen" diskriminiert den Vater und dessen Rechte insofern, dass er seine Vaterschaft durch eine richterliche Entscheidung durchsetzen muss. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter schlug gar vor, ledige Väter zuerst einer Bewährungsprobe zu unterziehen.

Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil maßgeblich mit der Ungleichbehandlung lediger Väter gegenüber verheirateten Vätern. Diese Ungleichbehandlung bliebe bei oben genannten Vorschlägen bestehen. Der ledige Vater muss klagen, der verheiratete nicht. Der ledige Vater muss seine Erziehungsfähigkeit unter Beweis stellen, der verheiratete Vater und die Mutter müssen dies nicht.

Gesetze haben sich an der Allgemeinheit der Fälle auszurichten und Sonderfälle als Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen. Der "gute" Vater sollte ebenso wie die "gute" Mutter als der Regelfall, der "schlechte Vater" wie auch die "schlechte Mutter" als Ausnahmefall angesehen werden. Dementsprechend ist das automatische gemeinsame Sorgerecht für ledige und verheiratete Väter als Regelfall die einzig sinnvolle Lösung. In Ausnahmefällen, wenn es dem Kindeswohl entspricht, soll ein Gericht das gemeinsame Sorgerecht auflösen dürfen. Eine solche Regelung verhindert, dass Kinder und Eltern unnötig unter juristischen Auseinandersetzungen leiden müssen.

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