Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Rechtssicherheit im Internet
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerGP089 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelRechtssicherheit im Internet Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text als eigenständigen Punkt unter dem Titel "Rechtssicherheit im Internet" in das Parteiprogramm aufnehmen. Rechtssicherheit im InternetDas Internet wird für immer mehr Menschen zu einem täglich genutzten Instrument im privaten wie im geschäftlichen Leben. Dadurch ergeben sich zahlreiche Veränderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen, denen die Rechtslage nicht oder nicht ausreichend angepasst wird. Für die Teilnehmer der Internetkommunikation müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jedem ermöglichen, ohne spezielle juristische Vorkenntnisse dieses Medium für gängige Zwecke nutzen zu können, ohne sich dem Risiko unwissentlicher Verletzung von Gesetzen auszusetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Möglichkeiten des Internets für die Zukunft voll ausgeschöpft werden. Grenzübergreifende Geschäftsabwicklung im InternetVor der Verbreitung des Internets waren Handelsbeziehungen mit ausländischen Partnern einer begrenzten Gruppe von (vorwiegend großen) Unternehmen vorbehalten. Dies veranlasste den Gesetzgeber, eine umfassende Regulierung durchzusetzen, die mittlerweile nicht den Realitäten angemessen ist. Immer mehr Menschen beteiligen sich am sogenannten „Außenhandel“. Sowohl Verbraucher als auch kleine Unternehmen nutzen die Möglichkeit, über das Internet Waren und Dienstleistungen zu erwerben und anzubieten. Diese Entwicklung erhöht die wirtschaftliche Wechselwirkung mit dem Ausland insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen enorm und sollte durch eine signifikante Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen für diese Unternehmen gefördert werden. Rechtssichere Nutzung internetbasierter ZahlungssystemeInternetbasierte Zahlungssysteme erfreuen sich bei unterschiedlichen Transaktionen immer größerer Beliebtheit und sind bei reinen Internetgeschäften im Zahlungsverkehr oftmals bereits gängiger im Vergleich zu "klassischen" Zahlungsarten. Die rechtlichen Aspekte solcher Zahlungen sind allerdings weitgehend obskur, sodass z.B. die Meldung von Ausgaben oder Einnahmen, die über solche Zahlungssysteme abgewickelt werden, aus steuer- wie handelsrechtlicher Sicht nicht problemlos abzuwickeln ist. Es müssen sichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zahlungsverkehr mithilfe internetbasierter Zahlungssysteme regulieren und zugleich deren rechtlich bedenkenfreie Nutzung ermöglichen. Auch die Pflicht zur Rechnungsstellung muss aufgrund der Entwicklung von immer neuen Kommunikationsformen und -medien reformiert und angepasst werden. Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für PrivatpersonenDie Anbieterkennzeichnungspflicht ("Impressumspflicht") erstreckt sich in Deutschland nicht nur auf kommerzielle Webseiten, sondern auch auf private Seiten und Blogs. Damit wird ein freier Meinungsaustausch im Internet massiv behindert, da Menschen, die daran mittels eines Blogs oder einer Webseite teilnehmen wollen, dazu gezwungen werden, ihre privaten Kontaktinformationen zu veröffentlichen. Die Möglichkeit anonymer Beteiligung, welche einen großen Beitrag zur freiheitsfödernden Rolle des Internets leistet, wird dadurch komplett untergraben. Eine Reglementierung von Internettauftritten in einer solchen Art und Weise zeigt zudem ein völliges Missverständnis des Gesetzgebers für den Stellenwert und die Kommunikationsstruktur dieses Mediums in der heutigen Welt. Wie in vielen anderen Situationen führt diese Regelung zur Entstehung eines Abmahngeschäfts, das vorallem unwissende bzw. unschuldige Verbraucher betrifft. Damit die Bürger auch im Internet die Rechtssicherheit wieder finden, ist eine Beschränkung der Anbieterkennzeichnungspflicht auf juristische Personen sowie natürliche Personen, deren Onlineauftritt gewerbliche Ziele verfolgt, notwendig, was zudem den ursprünglichen, im Verbraucherschutz begründeten Zielen dieser Pflicht entspricht. Beschränkung von AbmahnungenAbmahnungen, die Handlungen im Internet als Grund haben und sich gegen Privatpersonen richten, haben mit zunehmender Verbreitung des Internets rapide in Anzahl zugenommen und bilden in manchen Bereichen bereits die Grundlage von Geschäftsmodellen. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass viele Gesetze Grauzonen aufweisen oder sich schnell verändern, wenn es sich um Internetfragen handelt, dient eine solche Situation der Verunsicherung der Bürger und behindert die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Internets. Aus diesem Grund müssen Abmahnungen gegen Privatpersonen, die sich auf Vergehen in der Internetkommunikation beziehen und keinen Grund zur Annahme eines absichtlichen Gesetzesverstoßes erkennen lassen, grundsätzlich beschränkt werden. BegründungDieser Antrag das Thema "Rechtssicherheit im Internet" im Grundsatzprogramm festhalten, das ich als sehr angemessenes Kernthema empfinde. Einerseits knüpft es an viele unserer anderer Forderungen an, andererseits werden so Brücken für Themen gebaut, die wir bisher nicht bearbeitet haben. Auch die Grundidee der "Rechtssicherheit" stellt ein gutes Gegenpol zum Schlagwort "Rechtsfreier Raum" dar, das oft gegen uns verwendet wird. Die Aufnahme des Themas inklusive Einleitung gibt auch die Möglichkeit, darauf basierend tagespolitische Aussagen und Forderungen zu machen, auch wenn ein bestimmtes Thema nicht direkt im Programm enthalten ist. Zu "Kennzeichnungspflicht: Zu "Geschäftsabwicklung im Internet"&"Internetbasierte Zahlungssysteme": Zu "Abmahnungen":
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