Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerWP091 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelEinführung von Informationsfreiheitsgesetzen Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextIn deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard. Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert. Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):
BegründungSiehe auch BW-AG Landespolitik: IFG. Info: UIG ist meist durchsetzungsstärker. Verschmelzung von IFG, UIG und VerbraucherIG macht Sinn. Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/758.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträge- Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Wahlprogramm Datum der letzten Änderung- |