Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Beschlussfassung 2.0
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AntragsnummerSÄA019 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelBeschlussfassung 2.0 AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag AntragstextBetrifft Bundessatzung / Abschnitt A: §9b, §12 (1) Beantragte Änderungen Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höherer freier Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen: Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet. Des Weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen: der abgegebenen gültigen Stimmen AntragsbegründungAktuelle Fassung § 12 (1): (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Neue Fassung § 12 (1): (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die #Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine Klage und der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung Damit keine Missverständnisse aufkommen:
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