Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-21 - Verhältnis von Kirche und Staat

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Antragsnummer

GP062

Einreichungsdatum

2010-10-21

Antragstitel

Verhältnis von Kirche und Staat

Antragsteller

  • Thomas Messerer

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei möge folgend Programmpunkt für das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland beschließen und gleichzeitig den Bundesvorstand damit beauftragen diesen an thematisch passender Stelle in das Grundsatzprogramm innerhalb von 12 Wochen einzufügen:

§ ??

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die vollständige Trennung von "Kirche und Staat" ein. Keine Religionsgemeinschaft darf vom Staat bei ihrer religiösen Arbeit weder besonders gefördert noch behindert werden. Religionsgemeinschaften oder Kirchen dürfen nicht aufgrund Ihrer religiösen Ausrichtung gegenüber anderen gesellschaftlichen oder Weltanschaulichen Gruppen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen etc., die in sehr großer Zahl von Religionsgemeinschaften betrieben werden, dürfen in Ihren Aufgaben nur in dem selben Maße wie andere Betreiber (mit oder ohne weltanschaulichen Hintergrund) gefördert werden.

Kirchen können analog den Regeln und Prämissen anderer staatsferner Körperschaften des öffentlichen Rechtes (BRK, Akademien, einige Verbände) weiterhin in dieser Rechtsform bestehen. Ihre Finanzen sind komplett vom Staat zu lösen bzw. ist vom Staat geleistete Arbeit (Finanzverwaltung etc.) im selben Maße vollständig und den tatsächlichem Aufwand gerecht zu bezahlen, wie dies auch für andere staatsferne Körperschaften des Öffentlichen rechtes gilt.

Mitgliedschaften in Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen ohne Staatlichen Einfluss(z.B. Erhebung von Gebühren, Abgaben, Kostennoten etc.) begonnen und beendet werden können.

Bevorzugter kirchlicher Einfluss aus Bildung, Medien und Gesetzgebung ist in dem selben Maße zulässig bzw. unzulässig wie dies auch für andre gesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Gewerkschaften, Vereine etc.) gilt.

Religionsfreiheit und freie Ausübung der Religion muss jederzeit gewährleistet werden, die Ausübung der Religion kann nur bei Verstößen gegen geltendes Recht, insbesondere des Strafrechtes, eingeschränkt werden.

Begründung

Dieser Antrag stellt den Versuch eines Piraten dar, Religionsgemeinschaften in ihrer rechtlichen Behandlung mit anderen weltanschaulich geprägten Gruppierungen oder Institutionen gleichzustellen - und dies ohne demokratisch orientierte Religiöse Menschen durch evtl. zurücksetzende Formulierungen zu brüskieren.

Ich habe diesen Antrag auf seinen Wunsch eingereicht, damit er sein Recht auf Anonymität als LQFB-Benutzer wahren kann und auch in Zukunft nicht aufgrund seines Abstimmungsverhaltens in Rechtfertigungszwänge geraten kann.

Sofern gewünscht stelle ich mich der Diskussion, da ich den Antrag zu mehr als 95% unterstützen kann.

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Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Datum der letzten Änderung

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